Kinderreisepass beantragen
Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das:
- Kinderreisepass
- Reisepass
- Personalausweis als Passersatz
Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Das ist z.B. für Südostasien und für eine visafreie Einreise in die USA der Fall. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Kinderreisepass/Personalausweis genügt.
Jedes deutsche Kind unter 12 Jahren hat Anspruch auf einen Kinderreisepass oder einen Reisepass. Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass aber keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.
Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens aber bis zum Alter von 12 Jahren. Kinderreisepässe können höchstens bis zu einem Alter von 12 Jahren verlängert werden. Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. Dann muss der Kinderreisepass neu ausgestellt werden.
Ab 01.01.2021 verkürzt sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen auf 1 Jahr.
Hinweis: Alle wichtigen Informationen über den Kinderreisepass finden Sie und auf den Informationsseiten Ausweise & Pässe des Bundesinnenministeriums.
Ablauf:
Sie müssen den Kinderreisepass persönlich bei der Passbehörde des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragen.
Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Es muss auch unterschreiben, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.
Hinweis: Zur Identitätsprüfung ist auch bei späterer Verlängerung des Kinderreisepasses die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Dies ist erforderlich, um beispielsweise Größe, Augenfarbe oder Lichtbild zu aktualisieren. Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.
Unterlagen:
- aktuelle Geburtsurkunde oder Kinderreisepass des Kindes
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild des Kindes im Passformat 35 x 45 mm. Dieses brauchen Sie auch bei einer Verlängerung.
- Wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
- sollten nicht beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: zusätzlich
- schriftliche, formlose Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
- Personalausweis oder Reisepass des anderen Sorgeberechtigten
- bei alleine Sorgeberechtigten: zusätzlich
- Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen. - rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben) oder des Notariats (wenn ein Elternteil im Ausland lebt)
- Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
- bei Vormundschaft: zusätzlich
- Urkunde über die Bestellung zum Vormund
Hinweis: Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.
Tipp: Wird ein Lichtbild für den Kinderreisepass benötigt? Zur digitalen Erstellung von Passbild und Unterschrift kann für Kinder ab ca. 3 Jahren das Self-Service-Terminal im Bürgerbüro Stadtmitte genutzt werden, zum Preis von 7 €.
Achtung: Bei der Erstausstellung können weitere Unterlagen erforderlich sein wie z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden. Gleiches gilt für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung nur ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneigenschaft wie z.B. der Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes vorgelegen hatte. Dazu sollten Sie sich vorab erkundigen.
Formulare und Merkblätter:
Frist:
keine
Kosten:
- für einen Kinderreisepass: 13 Euro
- für eine Verlängerung oder Änderung: 6 Euro
- Nutzung des Self-Service-Terminals zur digitalen Erstellung von Passbild und Unterschrift zusätzlich: 7 Euro
Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Behörde den Kinderreisepass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
- Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde wie z.B. die Gemeinde einer Nebenwohnung beantragen.
Sonstiges:
Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellst möglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".
Rechtsgrundlage:
- § 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)
- § 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
- § 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
- § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)
Zuständig:
- Bürgerbüro Stadtmitte Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Lustnau Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Derendingen Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung
sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.
bei den Bürgerbüros Stadtmitte, Lustnau und Derendingen wird der Kinderreisepass sofort ausgestellt; beantragen Sie den Kinderreisepass bei den Verwaltungsstellen der anderen Ortsteile, kann er nach 3 bis 5 Arbeitstagen abgeholt werden.