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Standesamtliche Trauungen

Der Trauung geht die Anmeldung der Eheschließung voraus. Die dafür notwendigen Unterlagen sind im Vorfeld einzureichen. Welche Unterlagen das sind, erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite. Auf Anfrage z.B. bei Auslandsbeteiligung erhalten Sie vom Standesamt umfassende Informationen, welche Dokumente Sie benötigen. Bitte senden Sie uns dazu den "Auskunftsbogen zu benötigten Dokumenten für die Anmeldung einer Eheschließung" ausgefüllt zu.

Sobald alle Unterlagen vorliegen und geprüft werden konnten, wird mit Ihnen ein Termin zur Anmeldung vereinbart. Zuständig ist, bei Wohnsitz in Tübingen, das Standesamt oder die Verwaltungs- und Bürgerbüros der Ortsteile (Ausnahme Bebenhausen).

Die Anmeldung zur Eheschließung ist in der Regel 6 Monate gültig; bei ausländischen Staatsangehörigen gelten unter Umständen kürzere Fristen. Trautermine unter der Woche können erst ab Anmeldung der Eheschließung reserviert werden. Samstagstermine werden im Herbst des Vorjahres veröffentlicht. Diese können auch schon früher als 6 Monate im Voraus reserviert werden (siehe "Sonstiges").

Die Trauung an sich kann aber auch bei einem anderen Standesamt stattfinden. In diesem Fall leitet das Wohnsitzstandesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet werden muss, die Unterlagen an das Eheschließungsstandesamt weiter.

Diese Informationen gelten auch für gleichgeschlechtliche Paare.

Ablauf:

Die beabsichtigte Eheschließung wird in der Regel von beiden Eheschließenden persönlich angemeldet. Ist einer verhindert, kann der andere Eheschließende die Eheschließung allein anmelden. Dazu muss dieser schriftlich bevollmächtigt werden. 

Sind beide Eheschließende aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie

  • die Eheschließung schriftlich anmelden oder
  • einen Dritten schriftlich dazu bevollmächtigen.

Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein. Bitte beachten Sie, dass die Vollmacht nicht die persönliche Vorsprache beim Standesamt ersetzt. Die persönliche Vorsprache ist spätestens drei Tage vor der Eheschließung nachzuholen.

Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es den Eheschließenden mit, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Soll die Ehe nicht in dem Standesamt geschlossen werden, bei dem sie angemeldet wurde, werden die vollständigen und geprüften Anmeldeunterlagen an das Eheschließungsstandesamt weitergeleitet.

Unterlagen:

In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn beide Partner noch nie verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche im Sinne des Grundgesetzes ohne Auslandsbezug sind:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (bitte eine Kopie einreichen)
  • beglaubigter Ausdruck/beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate bei der Anmeldung der Eheschließung), erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes. Eine Geburtsurkunde ist nicht ausreichend. Sofern Sie in Tübingen geboren sind, entfällt die Vorlage des Geburtsnachweises.
  • sofern der Wohnsitz nicht Tübingen ist: erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes (nicht älter als vier Wochen bei der Anmeldung der Eheschließung). Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.
  • Ist in Tübingen nur der Nebenwohnsitz angemeldet, so ist die erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes vorzulegen
  • Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder: In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein. Sofern Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, ist die dazu abgegebene Sorgeerklärung des Jugendamtes vorzulegen. Ansonsten benötigen Sie eine Bescheinigung des Jugendamts über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung). Sind Ihre Kinder in Tübingen geboren, entfällt die Vorlage der Geburtsurkunden.

Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich Folgendes:

  • Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe. Dies ist in der Regel nicht das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, sondern eine neu ausgestellte Eheurkunde beziehungsweise ein neuausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt. In das dort geführte Eheregister wird eine Scheidung beziehungsweise der Tod eines Ehegatten von Amts wegen eingetragen.
  • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Dazu sollten Sie vorhandene Dokumente einreichen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise das Stammbuch der Familie, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile. Sollten Sie keine Unterlagen mehr besitzen, sind diese neu zu besorgen.

In allen anderen Fällen, insbesondere wenn Sie oder Ihr/e Partner/in

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
  • nicht im Bundesgebiet geboren wurden
  • adoptiert sind
  • Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben
  • im Ausland geschieden worden sind 
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind
  • bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben

treten Sie bitte direkt mit dem Standesamt bzw. den Verwaltungs- und Bürgerbüros der Ortsteile in Kontakt. Sie erhalten dann umfassende Informationen, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Bitte senden Sie uns dafür den "Auskunftsbogen zu benötigten Dokumenten für die Anmeldung einer Eheschließung" ausgefüllt zu.

Bitte haben Sie Verständnis, dass bei der Vielzahl der Fallgestaltungen gerade mit Auslandsbezug keine Telefonberatung zu den Unterlagen, die Sie im Einzelfall benötigen, möglich ist. 

Formulare und Merkblätter:

Kosten:

Findet die Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt statt:

  • 40 Euro für die Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehefähigkeit)
  • 80 Euro für die Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehefähigkeit), wenn ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit
  • 30 Euro fallen beim Heirats-Standesamt an, wenn die Eheschließung nicht beim Wohnsitzstandesamt erfolgt
  • 20 Euro bei Anmeldung der Eheschließung mit Vollmacht (Beitritt zur Anmeldung der Eheschließung)
  • Für Samstagstrauungen: zusätzlich 60 Euro sowie ein Auslagenersatz (40 Euro, gilt nur für das Rathaus)
  • 12 Euro für jede Eheurkunde / beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister
  • 12 Euro für jeden Auszug aus dem Heiratseintrag (mehrsprachige Urkunde)
  • Beim Standesamt können verschiedene Stammbücher erworben werden, diese kosten 26,50 bzw. 28 Euro.
  • 20 Euro bei kurzfristiger Absage des vom Standesamts bestätigten Eheschließungstermins (innerhalb von 2 Wochen vor dem Termin)

Sonstiges:

Termine

An folgenden Tagen kann geheiratet werden:

  • Montag: nachmittags
  • Mittwoch: vormittags
  • Donnerstag: vor- und nachmittags
  • Freitag: vormittags

Die Trauungen unter der Woche finden im Kleinen Saal des Rathauses statt. Neben dem Paar können bis zu 30 Personen teilnehmen. Hierzu zählen auch Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr, Dolmetscher_innen, Fotograf_innen und Trauzeug_innen.

An bestimmten Samstagen (siehe unten) finden vormittags auch Trauungen statt. Für diese ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 60 Euro zu zahlen.

Im Rathaus kann an Samstagen zu folgenden Uhrzeiten geheiratet werden: 10.30 Uhr, 11.15 Uhr, 12 Uhr, 12.45 Uhr und 13.30 Uhr. Zusätzlich zu den Standesamtsgebühren ist hier noch ein Auslagenersatz (40 Euro) zu zahlen.

Im Schloss Bebenhausen (Grüner Saal) besteht an 5 Samstagsterminen ebenfalls die Möglichkeit, zu heiraten (jeweils um 10 Uhr, 10.45 Uhr, 11.45 Uhr und 12.30 Uhr ). Zusätzliche Kosten (neben den Standesamtsgebühren): 620 Euro. 

Außerdem kann an 5 Samstagsterminen im Garten des Hölderlinturms geheiratet werden (jeweils um 9.45 Uhr, 10.45 Uhr und 11.45 Uhr). Zusätzliche Kosten (neben den Standesamtsgebühren): 500 Euro.

Weitere Informationen zu den Räumlichkeiten finden Sie auf der städtischen Internetseite unter der Rubrik Heiraten.

An folgenden Samstagen kann in 2023 noch geheiratet werden:

  • 18. März: Rathaus (ausgebucht)
  • 22. April: Rathaus (ausgebucht)
  • 06. Mai: Rathaus (ausgebucht)
  • 13. Mai: Garten des Hölderlinturms (ausgebucht)
  • 20. Mai: Rathaus Lustnau
  • 27. Mai: Schloss Bebenhausen (ausgebucht)
  • 03. Juni: Rathaus (ausgebucht)
  • 17. Juni: Garten des Hölderlinturms (ausgebucht)
  • 24. Juni: Schloss Bebenhausen (ausgebucht)
  • 01. Juli: Rathaus Derendingen
  • 08. Juli: Rathaus (ausgebucht)
  • 22.Juli: Garten des Hölderlinturms (ausgebucht)
  • 29. Juli: Schloss Bebenhausen (ausgebucht)
  • 05. August: Rathaus (ausgebucht)
  • 19. August:Garten des Hölderlinturms (ausgebucht)
  • 26. August:Schloss Bebenhausen
  • 09. September: Garten des Hölderlinturms (ausgebucht)
  • 23. September: Rathaus (23.09.23) (ausgebucht)
  • 30. September: Rathaus Lustnau
  • 07. Oktober: Schloss Bebenhausen
  • 14. Oktober: Rathaus (ausgebucht)
  • 11. November: Rathaus Derendingen
  • 02. Dezember: Rathaus Lustnau 
  • 09. Dezember: Rathaus

Weiterer besonderer Eheschließungstermin in 2023:

  • 14. Februar (Valentinstag) 

Unter bestimmten Voraussetzungen können Samstagstermine  (Rathaus, Schloss Bebenhausen und Garten des Hölderlinturms) gebührenpflichtig (80 Euro) vorreserviert werden. Allgemeine Informationen zur Reservierung erhalten Sie telefonisch unter 07071/204-1334 oder per Mail an tabea.kalnik@tuebingen.de 

Terminreservierungen für das Jahr 2023 sind seit 01. September 2022 möglich, bitte vorzugsweise per Mail an standesamt@tuebingen.de . Wird die Reservierungsgebühr nicht innerhalb von 10 Tagen nach Anfrage überwiesen, kann der Termin anderweitig vergeben werden.

Für Eheschließungen in den Ortsteilen wenden Sie sich an die jeweiligen  Verwaltungsstellen sowie die Bürgerbüros in Lustnau bzw. in Derendingen.

Zuständig:

sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.

Ihre Ansprechpersonen:

Ingeborg Helle
Telefon 07071 204-1393
E-Mail ingeborg.helle@tuebingen.de
Tabea Kalnik
Telefon 07071 204-1334
E-Mail tabea.kalnik@tuebingen.de
Silke Kult
Telefon 07071 204-1832
E-Mail silke.kult@tuebingen.de