Bearbeitung von Anfragen
Meldung vom 20.03.2023
Aufgrund des enormen Eingangs von Anfragen bei der Zentralen Anmeldestelle muss mit einer Verzögerung bei der Bearbeitung gerechnet werden. Anfragen, die bis zum Anmeldeschluss am 19. März eingegangen sind, werden der Reihe nach bearbeitet und entsprechend berücksichtigt. Bescheide, die bis zu diesem Datum einschließlich eingegangen sind, werden noch anerkannt.
Bitte beachten Sie: Bescheide, die nach dem 19. März eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden, Anfragen nach diesem Datum werden nachrangig bearbeitet.