Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung
Für die hoch belasteten Straßenabschnitte im Stadtgebiet gibt es verschiedene Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung. Zwischen folgenden Maßnahmen wird unterschieden:
- Aktive Maßnahmen setzen an der Quelle an, zum Beispiel lärmoptimierter Fahrbahnbelag, Lärmschutzwände und -wälle.
- Passive Maßnahmen werden am Immissionsort platziert, zum Beispiel Lärmschutzfenster, Dämmung am Haus und andere.
- Planerische und organisatorische Maßnahmen sind zum Beispiel Geschwindigkeitsbegrenzungen. ÖPNV-Förderung, bestimmte Fahrverbote oder andere verkehrslenkende Maßnahmen sind auch zur Lärmminderung geeignet.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen orientieren sich nicht nur an den Zielen der Lärmminderung, sondern sind auch mit Maßnahmen anderer Konzepte, insbesondere des Luftreinhalteplans und des Klimaschutzprogramms, abzustimmen. Ziel ist es, in der Stadt Bedingungen zu schaffen, die zu einer guten Umweltsituation führen. Die Belastung der Luft mit Luftschadstoffen und die Belastung der Menschen mit Lärm sind spürbar zu vermindern. Außerdem ist das vom Gemeinderat beschlossene Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 zugrundezulegen.
In Tübingen kommen vor allem folgende Maßnahmen in Betracht:
- Temporeduzierung unter Beachtung anderer Konzepte (zum Beispiel städtebauliche Rahmenplanungen) und bei klassifizierten Straßen
- LKW-Nachtfahrverbote (von 22 bis 6 Uhr) bei klassifizierten Straßen
- Sperrungen von Straßenabschnitten zur Verkehrslenkung
- lärmoptimierter Fahrbahnbelag
- Einbau von lärmdämmenden Fenstern, Außentüren und Lüftungseinrichtungen
Weitere Informationen
- Maßnahmenkonzept
- Lärmpegelwerte und Auswirkungen von Maßnahmen
- Karten der Maßnahmen- und Zusatzbereiche mit Darstellung der Auswirkung von bestimmten Maßnahmen
- Begründung für verkehrsbeschränkende Maßnahmen verbunden mit straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen bei Maßnahmen in Priorität I
- Tempi auf klassifizierten und Durchgangsstraßen – innerorts: Bestandsplan sowie LAP-Planung Phase I und II