Unterstützungsfonds für Vermieter_innen
Meldung vom 02.12.2022
Vermieterinnen und Vermieter von Einzelhandelsflächen in Tübingen, deren Betreiber von starken Umsatzrückgängen oder Energiepreissteigerungen betroffen sind, können ihren Mieterinnen und Mietern wie bereits im Frühjahr 2020 und Winter 2021 mit städtischer Unterstützung einen zusätzlichen Teil der Miete erlassen. Für den neuen Unterstützungsfonds stellt die WIT für die Monate Dezember 2022 bis Mai 2023 bis zu 750.000 Euro zur Verfügung.
Vermieterinnen und Vermieter können die Förderung ab sofort beantragen. Voraussetzung ist, dass sie ihren Mieterinnen und Mietern in einem oder mehreren Monaten des Förderzeitraums nachweislich einen Mietnachlass gewähren und dass die Gewerbeeinheiten dem Einzelhandel zuzuordnen und von deutlichen Umsatzrückgängen oder Energiepreissteigerungen betroffen sind. Dies gilt für das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Teilorte.
So funktioniert die Förderung: Für jeden Euro pro Quadratmeter Mietnachlass, den eine Vermieterin oder ein Vermieter gewährt, gibt es einen Zuschuss der WIT in Höhe von einem Euro pro Quadratmeter. Diese Summe ist zusätzlich an die Mieterin oder den Mieter weiterzureichen, sodass der Mietnachlass steigt. Der Zuschuss kann maximal zehn Euro pro Quadratmeter betragen, der Gesamtzuschuss pro Gewerbeeinheit ist auf 2.000 Euro begrenzt. Die Mietreduktion ist von Vermieterseite schriftlich nachzuweisen und vom mietenden Betrieb schriftlich zu bestätigen.
Der Antrag und alle Nachweise müssen bis 30. Juni 2023 per Post oder per E-Mail bei der WIT eingehen.
Zum Herunterladen
Antrag
Merkblatt
Bestätigung Mietnachlass
Antrag einreichen
E-Mail wittuebingen-wit.de
oder per Post:
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Tübingen
Wilhelmstraße 16
72074 Tübingen