Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Wenn Sie sich als Ausländer rechtmäßig seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen, die Ihnen ein größeres Maß an Mobilität innerhalb des EU-Raums ermöglicht. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Voraussetzung:
- 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis
- Sicherung des Lebensunterhalts
- Ausreichender Krankenversicherungsschutz
- Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen
- 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Keine Straftaten
Ablauf:
Sie müssen beim Ausländeramt einen Antrag auf Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG stellen.
Unterlagen:
Nachweis der genannten Voraussetzungen
Formulare und Merkblätter:
Kosten:
135 Euro
Sonstiges:
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU wird nur in folgenden Fällen ungültig:
- Sie haben in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) die Rechtstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erlangt
- Sechs Jahre lang außerhalb Deutschlands gelebt oder ein Jahr lang außerhalb der EU
- Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG aufgrund von Täuschung, Drohung oder Bestechung erhalten
- Sie sind ausgewiesen worden oder Ihnen wurde eine Abschiebeandrohung bekannt gegeben
Rechtsgrundlage:
- §§ 9a – 9c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG)
- § 51 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung der Beschränkungen)
- § 44a Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühr)
Zuständig:
- Ausländeramt Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
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