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Regelförderung Filmfestivals

Tübinger Filmfestivals können eine regelmäßige Förderung beantragen. Diese Förderung wird jeweils für einen dreijährigen Förderzeitraum ausgeschrieben. Die Antragsfrist für den Förderzeitraum 2022 bis 2024 ist bereits abgelaufen. Die Antragsfrist für den Förderzeitraum 2025 bis 2027 endet am 28. Februar 2024. Die Antragsformulare werden rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht.

Ablauf:

Allgemeiner Hinweis:

Die Regelzuschüsse des Fachbereichs Kunst und Kultur der Universitätsstadt Tübingen werden auf Grundlage der Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse im Bereich Kunst und Kultur vergeben. Die Förderrichtlinien, die Sie aktuell unter www.tuebingen.de/kulturfoerderung abrufen können, sind hinsichtlich der Neuregelung der Förderung der Filmfestivals noch nicht aktualisiert. Bis auf Weiteres gilt das hier beschriebene Verfahren. Alle anderen in den Förderrichtlinien beschriebenen Verfahren (zum Beispiel zur Projektförderung) bleiben unverändert.

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Florian Mittelhammer
Telefon 07071 204-1738
E-Mail florian.mittelhammer@tuebingen.de