Vergaberichtlinien
Für die Vergabe der Kinderbetreuungsplätze haben sich alle Träger von Tübinger Kindertageseinrichtungen auf verbindliche Kriterien und eine einheitliche Vorgehensweise geeinigt. Diese sind:
- Alle Träger verpflichten sich auf Einhaltung der gemeinsamen Vergabefristen.
- Es werden nur Anmeldungen berücksichtigt, die über die ZAK getätigt worden sind. Deadline für die Hauptvergaberunde der Plätze zum neuen Kindergartenjahr ist der 28. Februar (Ausnahme 2023 wegen der Systemumstellung).
- Es werden nur Anmeldungen von Kindern berücksichtigt, für die für den fraglichen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht.
- Jeder Träger berücksichtigt zuerst Anmeldungen mit 1. Priorität.
- Wurden alle Familien mit Erstwunsch versorgt und eine Einrichtung hat noch Plätze frei, können diese Plätze Familien angeboten werden, die diese Einrichtung mit Priorität 2 und anschließend Priorität 3 angefragt haben.
- Familien, die keinen Platz bekommen, erhalten vom Träger der angefragten Einrichtungen innerhalb der vereinbarten Frist ein Absageschreiben. Sie können sich an die ZAK wenden, wenn sie ein alternatives Platzangebot wünschen.
- Ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 gelten für alle Träger die nachfolgenden Vergabekriterien. Eine Berücksichtigung der Vergabekriterien durch die Vergabe von Punkten ist ausschließlich durch Nachweis mit den von der Zentralen Anmeldestelle vorgegebenen und unterschriebenen Formularen möglich.
Vergabekriterien
Beschäftigungssituation
Bei zwei Sorgeberechtigten wird jeweils die Beschäftigungszeit des geringer beschäftigten Partners berücksichtigt; bei einem Sorgeberechtigten entsprechend dessen Beschäftigungszeit.
Jegliche Beschäftigung | 1 Punkt |
Beschäftigung 28,75 bis 35 Stunden pro Woche | 10 Punkte |
Beschäftigung mehr als 35 Stunden pro Woche | 20 Punkte |
Beschäftigung mehr als 45 Stunden pro Woche | 30 Punkte |
Pädagogische Fachkräfte
Kinder von pädagogischen Fachkräften werden bevorzugt aufgenommen, wenn eine/r der Erziehungsberechtigten pädagogische Fachkraft nach § 7 Abs. 2 – 4 KiTaG BW ist und mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 15,6 Wochenstunden in einer betriebserlaubten Kindertageseinrichtung im Stadtgebiet der Universitätsstadt Tübingen arbeitet bzw. die Arbeitsaufnahme anstrebt und die pädagogische Fachkraft mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern alleine zusammenlebt und allein für deren Pflege und Erziehung sorgt oder der/die zweite Erziehungsberechtigte ebenfalls im Umfang von mindestens 15,6 Wochenstunden berufstätig ist. (Dies gilt auch, wenn das Kind seinen Wohnsitz i.S.d. § 30 SGB I nicht im Stadtgebiet der Universitätsstadt Tübingen hat und die Wohnsitzgemeinde bestätigt, dass kein dem Arbeitsumfang entsprechender Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.)
Familiäre Situation
Alleineinziehende | Der/die Sorgeberechtigte lebt mit einem oder mehreren Kindern alleine zusammen und sorgt alleine für deren Pflege und Erziehung | 1 Punkt |
Krankheit der Sorgeberechtigten | Beide Sorgeberechtigten sind aus gesundheitlichen Gründen andauernd an der Betreuung des Kindes gehindert. (Ist nur einer der Sorgeberechtigten andauernd an der Betreuung gehindert, der andere aber berufstätig, zählt der Umfang der Berufstätigkeit.) Alleinerziehende sind dem gleichgestellt. | 10 Punkte |
Förderbedarf | Das Kind hat einen von fachlicher Stelle festgestellten besonderen Förderbedarf. | 0,5 Punkte |
Sprachförderbedarf | Das Kind benötigt Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache. | 0,5 Punkte |
Geschwisterkind | zählt bei der Erstwunscheinrichtung (kein Nachweis erforderlich). | 0,5 Punkte |
Vorschulkind | Das Kind ist älter als 4, 5 Jahre (kein Nachweis erforderlich). | 1 Punkt |
Wechselwunsch eines Vorschulkindes | Das Kind soll im letzten Jahr vor der Einschulung in eine Kindertageseinrichtung innerhalb des künftigen Schulbezirks wechseln. | 1 Punkt |
Gleiche Punktzahl: Der Platz wird an das jeweils ältere Kind vergeben. Geschwisterkinder werden bei Punktgleichheit bevorzugt, wenn alle Kinder, die mehr als ein Jahr älter sind, einen Platz erhalten haben.
Aufnahmen zur Förderung des Kindeswohls oder in Fällen von besonders belasteter familiärer Situation finden außerhalb aller Fristen zum nächstmöglichen Zeitpunkt statt. Eine qualifiziert begründete Empfehlung der Beratungsstellen JFBZ, Brückenstraße oder pro familia ist Voraussetzung.