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Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz

Wenn Sie als Schweizer Staatsangehöriger nach Deutschland ziehen, erhalten Sie, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, zum Nachweis Ihres Aufenthaltsrechts eine Aufenthaltserlaubnis.

Ablauf:

Sie müssen Ihren Aufenthalt beim Ausländeramt anzeigen. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (gegebenenfalls frühere Namen)
  • Vornamen
  • Geburtsdatum und -ort
  • Adressen (in Deutschland und ehemalige Anschriften)
  • Ehemalige und jetzige Staatsangehörigkeiten
  • Zweck, Beginn und Dauer des Aufenthalts
  • Wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht von einer anderen Person ableiten, mit der Sie verheiratet oder verwandt sind, müssen Sie diese Beziehung darlegen

Das Ausländeramt prüft Ihren Antrag daraufhin, ob Sie die Voraussetzungen für das Freizügigkeitsrecht erfüllen. Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine – gebührenpflichtige – Aufenthaltserlaubnis.

Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis des Ehe- beziehungsweise Verwandtschaftsverhältnisses zu der Person, von der Sie das Aufenthaltsrecht ableiten

Formulare und Merkblätter:

Frist:

Sie müssen Ihren Aufenthalt innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Einreise nach Deutschland anzeigen.

Kosten:

  • Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis auf Blattausweis: 8 Euro.
  • Ausstellung als elektronischer Aufenthaltstitel:
  • 22,80 Euro (bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres)
  • 28,80 Euro (ab dem 24. Lebensjahr)

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Frau Saada
Telefon 07071 204-2550
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de
Frau Maliqi
Telefon 07071 204-2550
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de
Frau Tempel
Telefon 07071 204-2550
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de
Frau Alanbay
Telefon 07071 204-2550
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de
Frau Falls
Telefon 07071 204-2550
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de
Frau Kellner
Telefon 07071 204-2550
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de
Frau Anni
Telefon 07071 204-2550
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de