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Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Wenn Sie sich als Ausländer rechtmäßig seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen, die Ihnen ein größeres Maß an Mobilität innerhalb des EU-Raums ermöglicht. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

Voraussetzung:

  • 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis
  • Sicherung des Lebensunterhalts
  • Ausreichender Krankenversicherungsschutz
  • Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen
  • 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Keine Straftaten

Ablauf:

Sie müssen beim Ausländeramt einen Antrag auf Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG stellen.

Unterlagen:

Nachweis der genannten Voraussetzungen

Formulare und Merkblätter:

Kosten:

135 Euro

Sonstiges:

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU wird nur in folgenden Fällen ungültig:

  • Sie haben in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) die Rechtstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erlangt
  • Sechs Jahre lang außerhalb Deutschlands gelebt oder ein Jahr lang außerhalb der EU
  • Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG aufgrund von Täuschung, Drohung oder Bestechung erhalten
  • Sie sind ausgewiesen worden oder Ihnen wurde eine Abschiebeandrohung bekannt gegeben

Rechtsgrundlage:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Frau Saada
Telefon 07071 204-2550
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de
Frau Maliqi
Telefon 07071 204-2550
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de
Frau Tempel
Telefon 07071 204-2550
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de
Frau Alanbay
Telefon 07071 204-2550
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de
Frau Falls
Telefon 07071 204-2550
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de
Frau Kellner
Telefon 07071 204-2550
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de
Frau Anni
Telefon 07071 204-2550
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de