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Kommunaler Wärmeplan

Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) verpflichtet Stadtkreise und Große Kreisstädte, bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan (KWP) zu erstellen. Bereits vor der gesetzlichen Verpflichtung hat der Tübinger Gemeinderat die Zielsetzung „Tübingen klimaneutral bis 2030 (netto-null)“ verabschiedet und dafür auch den Auftrag für eine Wärmeplanung an die Stadtverwaltung erteilt.

Über ein externes Fachbüro und unter Einbindung verschiedener Akteure wie den Stadtwerken Tübingen, großen Gebäudeeigentümer_innen, dem Baugewerbe / Handwerk und dem Land Baden-Württemberg wurde der KWP im Zeitraum 2021 bis 2023 erstellt.

Ergebnis des Wärmeplanes ist eine umfassende Übersicht über die derzeitigen Wärmebedarfe, die Potenziale erneuerbarer Wärmeenergieträger und Wärmeeinsparpotenziale auf dem Gemeindegebiet sowie ein Zielszenario für eine klimafreundliche Wärmeversorgung auf Basis von 100 Prozent erneuerbarer Energien und die dafür notwendigen Handlungsstränge. Der KWP zeigt unter anderem, dass das größte Potenzial für die Wärmewende in der Energieeinsparung liegt.

Der Wärmeplan soll der Stadtverwaltung, den Stadtwerken sowie Dritten als Hilfestellung zur erfolgreichen Umsetzung der Wärmewende dienen. Der KWP nennt zum Beispiel Fokusgebiete für die energetische Stadtsanierung oder Eignungsgebiete für Wärmenetze. Der KWP zeigt jedoch auch, dass Tübingen auch bei vollständiger Ausschöpfung aller bestehenden Potenziale für die Erreichung der Klimaneutralität in besonderem Maße von äußeren Entwicklungen und externen Ressourcen abhängig sein wird.

Auf Basis des KWP arbeiten Stadtverwaltung und Stadtwerke nun engagiert an der Umsetzung der Wärmewende. Auch die gesamte Stadtgesellschaft ist dringend dazu eingeladen, an der Wärmewende im jeweiligen Handlungsraum mitzuwirken. Tübingen macht blau – Machen Sie mit!

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Kommunaler Wärmeplan Universitätsstadt Tübingen

Neun Anlagen zum KWP