act! Verein zur Förderung politischer Bildung und Partizipation e.V.
Zweck des Vereins ist die Förderung der politischen Bildung/ Partizipation von Schüler_innen, Studierenden und Azubis. Außerdem Ausrichtung eines einmal im Jahr stattfindenden kulturell-politischen Festivals in Tübingen. | |
Kontakt | act! e.V. c/o FS-VV Wilhelmstraße 30 72074 Tübingen Telefon: 07071-21346 E-Mail: inforact-festival.de |
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Homepage | http://www.ract-festival.de |
Ansprechpersonen, Vereinsführung, Mitarbeiter | Vereinsvorstand: 1. Christin Gumbinger 2. Max Rech 3. Moritz Menz 4. Jule de Pay Finanzen: Christin Gumbinger Lu Witzleben Max Rech Revision: Georg Rudolf |
Veranstaltungen, Projekte | Planung und Organisation für das Ract! festival: Treffen Donnerstagabends um 20 Uhr im Clubhaus, Wilhelmstraße 30. (linker Eingang, 1. Stock) Bisherige Festivals: Seit 2005 jedes Jahr ein Festival als politisches Umsonst & Draußen mit Workshops, Podiumsdiskussionen, Aktionen, Graffiti und vielen Konzerten auf mehreren Bühnen. Zusätzliche Veranstaltungen: - Ract! Soli-Parties in diversen Tübinger Locations - KuRact! Soli-Parties zusammen mit dem KuRT Festival in Tübingen und Reutlingen - Workshops - Podiumsdiskussionen - Filmvorstellungen - Akoustiksessions - ... |
weitere Informationen | Gründungsjahr: 2005 ca. 30-40 Mitglieder (ständig wachsend) Jede_r kann mitmachen. In den letzten Jahren kamen zum Ract! festival durchschnittlich 30.000 Besucher_innen in zwei Tagen. 2005 organisierte der act! e.V. das "act-Festival" auf dem Depot-Gelände. Im Jahr 2006 organisierte der Verein in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Tübingen und der Fachschaftsräte-Vollversammlung (FSVV) das "Ract!-Festival" vom 14. - 16. Juli 2006 rund um den Anlagensee. (Fusion von Räte OpenAir und dem act-festival). Die Zusammenarbeit hat seither bestand. §3 aus der Satzung (Auf der Homepage nachzulesen): Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |