Zuschussantrag für Datenschutzmaßnahme bei gemeinnützigen Vereinen
Meldung vom 09.05.2023
Auch fünf Jahre nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Vereine und gemeinnützige Einrichtungen professionell und sensibel mit den Daten ihrer Mitglieder umgehen. Die Universitätsstadt Tübingen unterstützt gemeinnützige Vereine mit einem einmaligen Zuschuss bei der Erstellung eines zertifizierten Datenschutzkonzeptes durch einen zertifizierten Datenschutzbeauftragten für Ihren Verein.
Die Beantragung ist einfach
- Zuschussanträge können ab sofort bis Freitag, 23. Juni 2023 gestellt werden
- Voraussetzungen: Nachweis der Gemeinnützigkeit, Hauptsitz des Vereins in der Universitätsstadt Tübingen
- Die Anträge werden geprüft und formlos bewilligt
- In einer ersten Antragsrunde können max. fünf städtische Zuschüsse nach dem „Windhundprinzip“ bewilligt werden
- Ein Rechtsanspruch besteht nicht
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Maßnahme auf Nachweis der entstandenen Kosten
Zuschussantrag
- Formlose E-Mail an buergerengagementtuebingen.de
- Angaben im Betreff: Zuschussantrag Datenschutzmaßnahmen 2023
- Name Verein / Einrichtung + Anschrift
- Kontaktperson (Telefon + E-Mail-Adresse)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Name des zertifizierten Datenschutzbeauftragten, mit welchem der Verein das Datenschutzkonzept erstellen wird
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