Gebührenermäßigung beantragen: Informationen und Formulare
Für die Ermittlung der maßgeblichen Einkommensstufe wird von einem pauschalierten Jahres-Nettoeinkommen ausgegangen. Das zu berücksichtigende Jahreseinkommen wird aus den jährlichen Bruttoeinkünften der Familie abzüglich der Werbungskosten nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) und abzüglich eines Pauschbetrages errechnet. Die Pauschale beträgt:
- 35 Prozent bei steuerpflichtigen Einkommen, für die außerdem Beiträge für die Sozialversicherungen entrichtet werden (zum Beispiel Einkünfte von Angestellten)
- 35 Prozent bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit
- 25 Prozent bei steuerpflichtigen Einkommen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit sind (zum Beispiel Beamtenbesoldung)
- fünf Prozent bei nicht steuerpflichtigen Einkünften (zum Beispiel bei Wohngeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld und Unterhalt)
Erläuterungen und Rechenbeispiele sowie Antrag auf Ermäßigung
- Gebührenermäßigung und Berechnung des pauschalierten Jahres-Nettoeinkommens
- Beispiele zur Berechnung des pauschalierten Jahres-Nettoeinkommens
- Antrag auf Gebührenermäßigung
- Antrag auf Geschwisterermäßigung
- Antrag auf Berücksichtigung über 18-jähriger Kinder
- Auswahlliste der Einkommensnachweise
- SEPA-Basis-Lastschriftmandat
- Meldung einer Adressänderung