Wechselwünsche
Wer die Einrichtung wechseln möchte, muss dies der ZAK mit dem Anmeldeformular schriftlich mitteilen. Im Bemerkungsfeld kann man Gründe für den Wechselwunsch benennen, muss dies aber nicht tun. Sollten der ZAK noch keine Beschäftigungsnachweise der Sorgeberechtigten vorliegen oder sich die Beschäftigungssituation verändert haben, sind diese mit einzureichen. Ebenfalls mitzuteilen ist, wenn sich der Familienstand geändert hat.
Kommt kein Wechsel zustande, werden die Wechselwünsche ein Jahr nach dem genannten Datum wieder gelöscht.