Wer kann an einer Befragung teilnehmen?
Alle Personen, die 42 Tage vor Beginn einer Einwohnerbefragung ihren Erstwohnsitz in Tübingen und das 12. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, an der Einwohnerbefragung teilzunehmen. Alle Berechtigten erhalten von der Stadtverwaltung schriftlich einen Zugangscode. Dieser ist so lange gültig, bis sie aus Tübingen wegziehen.
Wer seinen Code verloren hat, kann beim Beauftragten für Wahlen, Statistik und Datenschutz unter der E-Mail-Adresse buergerapptuebingen.de neue Zugangsdaten anfordern.