Wie kann man an einer Befragung teilnehmen?
Es gibt drei Möglichkeiten, an einer Befragung teilzunehmen: per App, im Internet oder schriftlich.
Die Teilnahme per App
Die einfachste Teilnahme ist über die BürgerApp. Die BürgerApp steht für die Betriebssysteme Android (ab Version 5.0) und iOS (ab Version 11.0) zur Verfügung und kann im jeweiligen AppStore kostenfrei heruntergeladen werden (Google Play Store bzw. App Store). Nach der Installation der App ist es erforderlich, sich einmalig mit dem 40-stelligen Code zu registrieren.
Die Teilnahme im Internet
Die Teilnahme ist auch im Internet unter https://tuebingen.abstimmungs.app/ möglich. Geeignete Browser sind Microsoft Edge (Standard-Browser von Windows 10) oder Mozilla Firefox (hier herunterladen). Im Internetbrowser muss JavaScript aktiviert sein. Nach der Eingabe des Codes wird man automatisch durch die aktuelle Befragung geleitet. Wer diese Teilnahmemöglichkeit nutzt, muss sich beim ersten Mal registrieren. Den Code kann man mit einem Passwort verschlüsselt auf dem Web-Browser speichern. Bei neuen Befragungen kann der Code kann dann mit diesem Passwort geladen werden, so dass er nicht wieder eingetippt werden muss.
Die schriftliche Teilnahme
Wer weder über die App noch im Internet teilnehmen kann oder will, kann auch schriftlich an der Befragung teilnehmen. Das Verfahren ist ähnlich wie die Briefwahl bei Wahlen. Die schriftliche Teilnahme ist spätestens bis 12 Uhr am letzten Werktag vor Beginn einer Befragung beim Beauftragten für Wahlen, Statistik und Datenschutz die schriftliche Teilnahme persönlich oder schriftlich zu beantragen – entweder per Post (Universitätsstadt Tübingen, Beauftragter für Wahlen, Statistik und Datenschutz, Am Markt 1, 72070 Tübingen) oder mit einer formlosen E-Mail an buergerapptuebingen.de. Der Antrag sollte den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum des Antragstellers enthalten. Die Stadtverwaltung sendet dann alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zum Thema schriftlich zu. Gleichzeitig wird die Teilnahme per App oder im Internet gesperrt. Die Sperrung bezieht sich immer nur auf die aktuelle Befragung. Bei jeder darauffolgenden Befragung stehen wieder alle drei Möglichkeiten der Teilnahme zur Verfügung.