Beiblatt zur Stadtbildsatzung beschlossen
Meldung vom 04.04.2023
Die historische Altstadt Tübingens ist einmalig und unverwechselbar. Dass sie erhalten bleibt und gepflegt wird, stellt die Stadtbildsatzung sicher. Die Erfahrungen aus der Anwendung der Stadtbildsatzung und neuere technische, energetische und ökologische Erkenntnisse zeigen, dass die Ziele, die die Stadtbildsatzung formuliert, auch mit mehr Flexibilität und einer zeitgemäßen Interpretation der Stadtbildsatzung erreicht werden können.
Deshalb hat die Stadtverwaltung ergänzend zur Stadtbildsatzung ein Beiblatt auf den Weg gebracht. Es zeigt mögliche Spielräume für Ausnahmen auf, die mit dem Gestaltungsbeirat abgestimmt sind. Ausnahmeentscheidungen werden im Rahmen des Ermessens von der Verwaltung getroffen.