Mobilitätskonzept

Über eine Stellplatz-Satzung kann die Kommune in begründeten Fällen die regulären Stellplatz-Anforderungen nach der Landesbauordnung reduzieren. Die Universitätsstadt Tübingen hat sich dazu in innerstädtischen Bereichen entschieden. Deshalb gilt im Hechinger Eck Nord die städtische KFZ-Stellplatz-Satzung.

Die Verwaltung plant, die Potenziale der Satzung umfänglich auszuschöpfen. Dafür gibt es folgende Gründe:

  • ökologische Gesichtspunkte (Reduktion von CO2 und Feinstaub)
  • Steuerung des Mobilitätsverhaltens (Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs)
  • sparsame und effektive Flächennutzung (weniger Stellplatzfläche führen zu geringeren Baukosten und damit zu geringeren Mieten)

Am Hechinger Eck besteht bereits durch die gute ÖPNV-Anbindung (§4 der Satzung) die Möglichkeit, die Stellplätze zu reduzieren. Ziel der Stadtverwaltung ist es, mit Hilfe einer qualifizierten Mobilitätsverbesserung (§5 der Satzung) eine weitere Reduktion zu erreichen.

Beispielrechnung: Baurechtlich nachzuweisende Stellplätze

Größe der Wohnung

Stellplatz
pro Wohnung

ÖPNV-Bonus
(-0,2 Stellplätze)
qualifizierte Mobilitätsverbesserung (zusätzlich -0,1 Stellplatz)

unter 45 m²

0,6 0,4 0,3
45 bis
unter 65 m2
0,8 0,6 0,5
65 bis
unter 95 m2
0,9 0,7 0,6
ab 95 m2 1,0 0,8 0,7

 

Um die qualifizierte Mobilitätsverbesserung zu erreichen, hat die GWG für Baufeld A und B ein Mobilitätskonzept entwickelt. An diesem Mobilitätskonzept kann sich der Anker-Nutzer im Baufeld C orientieren oder beteiligen. Die wichtigsten Punkte sind:

private Flächen:

  • zwei Radstellplätze pro Wohnung in der Tiefgarage mit einer weiteren Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Einfahrt (verpflichtend für den Anker-Nutzer in Baufeld C)
  • 50 Prozent mehr Radstellplätze im Freibereich (zum Beispiel in den Vorzonen mit einfachen Fahrradbügeln ohne Witterungsschutz möglich)
  • zusätzliches Sharing-System organisiert von der GWG
  • Abstellfläche ebenerdig in GWG-Gebäude im Baufeld A
  • E-Fahrräder / Klapprad
  • Pedelecs
  • Anschubbonus der GWG für ihre Mieter

öffentliche Flächen:

  • zwei Carsharing-Stellplätze öffentlich zugänglich im Quartier
  • (E-Roller im öffentlichen Raum)

Zum Herunterladen

Mögliche Radstellplätze in den Vorzonen