Tübinger Schöffen gesucht – bis 3. Mai bewerben
Pressemitteilung vom 15.03.2013
In diesem Jahr stehen erneut die bundesweiten Schöffenwahlen für die Strafrechtspflege an. Gewählt wird für fünf Jahre, die Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2014 und endet am 31. Dezember 2018. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die an den Amtsgerichten und Landgerichten als Vertretung des Volkes an der Strafrechtsprechung teilnehmen.
Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung. Wer zum Richten über Menschen berufen wird, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch dann bewahrt werden können, wenn Angeklagte auf Grund ihres Verhaltens in der Verhandlung oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch sind oder sie die öffentliche Meinung bereits vorverurteilt hat.
Die Vorauswahl der Schöffinnen und Schöffen für Erwachsenenstrafverfahren trifft der Tübinger Gemeinderat. Hierfür werden im Stadtgebiet mindestens 171 geeignete Frauen und Männer gesucht. Die endgültige Auswahl trifft der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes Tübingen. Interessierte aus der Tübinger Bürgerschaft sollten ihre Bewerbungen bis Freitag, 3. Mai 2013 einreichen.
Alle Gemeinderatsfraktionen haben eine Ansprechperson benannt. Sie helfen gerne weiter, ebenso wie die Rechtsabteilung der Stadtverwaltung. Die Kontaktdaten, dazu Bewerbungsformulare und weitere Informationen sind auf der städtischen Internetseite www.tuebingen.de/schoeffenwahl zu finden.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen