Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines neuen gemischten Quartiers als Ersatz für die abgängige Siedlung unter Berücksichtigung der umgebenden Bebauung mit unterschiedlichen Wohnformen für breite Bevölkerungsschichten geschaffen werden.
Verfahrensstand
Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 25. Juli 2022 beschlossen für den Bereich „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße" einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen und ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren durchzuführen.
1. Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 25. Juli 2022 vom Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen gefasst.
Die Bekanntmachung und das frühzeitige Beteiligungsverfahren folgen.
2. Auslegungsbeschluss
Folgt.
3. Satzungsbeschluss
Folgt.
4. Inkrafttreten
Folgt.