Alkohol-Testkäufe decken Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz auf
Pressemitteilung vom 02.08.2013
Bei Alkohol-Testkäufen in elf Tübinger Betrieben wurde in fünf Fällen gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. In vier Supermärkten sowie in einer Tankstelle wurde hochprozentiger Alkohol an Jugendliche abgegeben. In drei Fällen mussten die jugendlichen Käufer keinen Ausweis vorlegen. In weiteren zwei Fällen wurde zwar ein Ausweis verlangt, aber trotzdem wurde Alkohol an die Minderjährigen verkauft.
Geleitet wurden die Testkäufe von der Tübinger Stadtverwaltung. Zwei 17-jährige Auszubildende, die von städtischen Mitarbeitern begleitet wurden, versuchten an elf Verkaufsstellen hochprozentigen Alkohol zu erwerben. Jugendliche dürfen erst ab 16 Jahren Wein, Bier und Sekt kaufen, Hochprozentiges und brannweinhaltige Getränke erst ab 18 Jahren.
Die Tübinger Testkäufe wurden entsprechend den Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg durchgeführt. So wurden die Jugendlichen im Vorfeld durch Rollenspiele auf den Einsatz vorbereitet und von Mitarbeitern der Stadt begleitet. Die Erziehungsberechtigten der Jugendlichen hatten zuvor ihr Einverständnis gegeben und das Jugendamt war informiert. Testkäufe sind beispielsweise möglich, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes oder das Alkoholverkaufsverbot nach 22 Uhr zu kontrollieren.
„Fast die Hälfte aller kontrollierten Betriebe hat gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen“, fasst Ordnungsamtschef Rainer Kaltenmark die Testkäufe zusammen. Gegen die Verantwortlichen werde nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Wer Branntwein und branntweinhaltige Getränke an Jugendliche verkauft, muss mit einer Strafe von bis zu 3.500 Euro rechnen. Werden derartige Getränke an Kinder unter 16 Jahren abgegeben, beträgt das Bußgeld bis zu 4.000 Euro. „Die hohe Verstoßquote zeigt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verkaufsstellen und Tankstellen von ihren Vorgesetzten regelmäßig auf die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes hingewiesen werden müssen. Aber auch regelmäßige Kontrollen durch Testkäufer sind weiterhin notwendig“, so Kaltenmark.
Die Tübinger Stadtverwaltung hat im Auftrag des Gemeinderates mit der Arbeit an einem lokalen Alkoholpräventionskonzept begonnen. Ziel ist es, den verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu fördern. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Jugendschutz. Die unerfreulichen Ergebnisse der Testkäufe werden daher auch eine Rolle für dieses Maßnahmenkonzept der Stadt spielen.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen