Einheitlicher Europäischer Zahlungsverkehrsraum (SEPA): Stadtverwaltung Tübingen stellt Zahlungsverkehr um
Pressemitteilung vom 18.10.2013
Ab Februar 2014 gelten europaweit einheitliche Standards für Überweisungen und Lastschriften (SEPA). Aus diesem Grund passt die Stadtverwaltung Tübingen jetzt Einzugsermächtigungen und Gebührenbescheide an die neuen SEPA-Standards an.
Bürgerinnen und Bürger, die der Stadt bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen nichts tun. Die Anpassung übernimmt die Stadtverwaltung für sie. Alle bestehenden Einzugsermächtigungen werden auf sogenannte SEPA-Lastschriftmandate umgestellt. In den nächsten Tagen erhalten alle Betroffenen Post von der Stadtverwaltung Tübingen, in der sie über die Umstellung informiert werden. Wer der Stadt mehrere Einzugsermächtigungen ausgestellt hat, erhält aus technischen Gründen für jede eine separate schriftliche Information.
Neue Einzugsermächtigungen können ab 24. Oktober 2013 nur noch als SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Das entsprechende Formular ist ab diesem Zeitpunkt im Internet zu finden unter www.tuebingen.de/sepa.
Rechnungen, Gebührenbescheide oder Mahnungen, die nach dem 24. Oktober 2013 von der Stadtverwaltung verschickt werden, enthalten ebenfalls den neuen SEPA-Überweisungsträger.
Weitere Informationen: www.tuebingen.de/sepa
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen