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Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten

Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Waren Sie oder Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin bereits verheiratet, müssen Sie einige Besonderheiten beachten.

Ablauf:

Die beabsichtige Eheschließung wird in der Regel von den beiden Eheschließenden persönlich beim Standesamt des Wohnsitzes angemeldet. Die notwendigen Unterlagen sind im Vorfeld einzureichen. Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Termin zur Anmeldung vereinbart. Ist einer verhindert, kann der andere Eheschließende die Eheschließung allein anmelden. Dazu muss dieser schriftlich bevollmächtigt werden (sogenannte Beitrittserklärung).

Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen verhindert, können sie

  • die Eheschließung schriftlich anmelden oder
  • einen Dritten schriftlich dazu bevollmächtigen

Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein. Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es den Eheschließenden mit, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Diese Mitteilung ist sechs Monate gültig.

Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Soll die Ehe nicht in dem Standesamt geschlossen werden, bei dem sie angemeldet ist, übersendet das Standesamt, das die Anmeldung entgegengenommen hat, die vollständigen Anmeldeunterlagen mit dem Ergebnis der Prüfung an das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.

Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Geburt im Inland: beglaubigter Ausdruck/ beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Montate bei der ANmeldung der Eheschließung) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes. Sofern Sie in Tübingen geboren sind, entfällt die Vorlage des Geburtsnachweises.
  • Sofern der Wohnsitz nicht Tübingen ist: erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes (nicht älter als vier Wochen bei der Anmeldung der Eheschließung). EIne Anmeldebestätigung genügt nicht.  
  • Ist in Tübingen nur der Nebenwohnsitz angemeldet, so ist die erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes vorzulegen.
  • Ein urkundlicher Nachweise über die Auflösung der letzten Ehe. Dies ist in der Regel nicht das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, sondern eine neu ausgestellte Eheurkunde beziehungsweise eine neue beglaubigte Abschrift /Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt. In das dort geführte Eheregister wird eine Scheidung beziehungsweise der Tod eines Ehegatten von Amts wegen eigetragen.
  • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehe und die Art Ihrer Auflösung angeben. Dazu sollten Sie vorhandene Dokumente mitbringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise das Stammbuch der Familie, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile. Sollten Sie keine Unterlagen mehr besitzen, sind diese neu zu besorgen.
  • Ist Ihre letzte Ehe nicht vor einem deutschen Standesamt geschlossen worden, bringen Sie bitte geeignete Nachweise über die Auflösung aller Vorehen mit. Das Standesamt kann in solchen Fällen weitere Nachweise verlangen.  
  • Wenn eine Lebenspartnerschaft begründet war: einen Nachweis über Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft

Hinweise: 

  • Das Standesamt kann weitere Unterlagen nachfordern
  • Bei Scheidung im Ausland müssen Sie das rechtskräftige Scheidungsurteil (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) mit einer vollständigen Übersetzung von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer vorlegen. In solchen Fällen sollten Sie sich beim Standesamt vorab über etwa erforderliche Anerkennungsverfahren erkundigen
  • Sind Sie ausländischer Staatsangehöriger, erkundigen Sie sich bitte persönlich beim Standesamt, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind.

Formulare und Merkblätter:

Frist:

Stellt der Standesbeamte nach Abschluss seiner Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten. Bei ausländischen Staatsangehörigen gelten unter Umständen kürzere Fristen. Das Standesamt informiert Sie darüber.

Kosten:

  • Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehefähigkeit): 40 Euro
  • Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehefähigkeit), wen ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit: 80 Euro
  • Standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: gebührenfrei
  • Standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten (beispielsweise an Samstagen): 60 Euro und zusätzlich Auslagenersatz
  • Standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wurde: 30 Euro
  • Für jede Eheurkunde: 12 Euro
  • Für jede mehrsprachige Urkunde (Auszug aus dem Heiratseintrag): 12 Euro 

Hinweis: Weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden können entstehen (beispielsweise für die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils bei der Landesjustizverwaltung).

Weitere Informationen finden Sie unter standesamtliche Trauungen

Rechtsgrundlage:

Zuständig:

sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.

Ddas Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk das Paar (oder einer der Eheschließenden) seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

Ihre Ansprechpersonen:

Ingeborg Helle
Telefon 07071 204-1393
E-Mail ingeborg.helle@tuebingen.de
Tabea Kalnik
Telefon 07071 204-1334
E-Mail tabea.kalnik@tuebingen.de
Silke Kult
Telefon 07071 204-1832
E-Mail silke.kult@tuebingen.de