Neues Faltblatt zur energetischen Sanierung nach Hagelschäden
Pressemitteilung vom 26.08.2013
Dächer, die vom Hagelsturm am 28. Juli 2013 schwer beschädigt wurden, müssen unter bestimmten Umständen energetisch saniert werden. Um die Handwerksbetriebe bei ihrer Kundenberatung zu unterstützen, hat die Universitätsstadt Tübingen jetzt ein Faltblatt herausgegeben, in dem die Regelungen der sogenannten Energieeinsparverordnung (EnEV) und die attraktiven Fördermöglichkeiten erläutert werden.
Entschließen sich Hausbesitzer, nicht nur den vorherigen Zustand ihres Daches wiederherzustellen, sondern umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, sparen sie mittelfristig in hohem Umfang Energie und Heizkosten. Sind mindestens zehn Prozent des Daches und der Unterkonstruktion beschädigt, ist die energetische Sanierung verpflichtend. „Wir sollten die gesetzlichen Vorgaben als Chance aufgreifen und nach dem Hagelschaden beim Klimaschutz an Gebäuden vorwärts kommen“, so Oberbürgermeister Boris Palmer. „Gerade bei der energetischen Sanierung ungedämmter Dächer ist die Amortisation sehr günstig.“
Das Faltblatt wird in den nächsten Tagen über die Kreishandwerkerschaft verteilt und steht ab sofort im Internet zum Download bereit unter www.tuebingen.de/hagelschaden.
Anlage: Faltblatt „Dachsanierung nach Hagelschäden“
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen