Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger
Meldung vom 31.05.2023
Seit dem 8. Mai 2023 können Privatpersonen Heizkostenzuschüsse / Härtefallhilfen beim Land Baden-Württemberg beantragen. Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die
- vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten
- mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks – also mit nicht-leitungsgebunden Energieträgern heizen.
Einen Antrag kann man bis spätestens 20. Oktober 2023 online über das Serviceportal stellen. Für das Einreichen von Papieranträgen ist eine Telefon-Hotline beim Land unter 0711 126-1600 eingerichtet. Die Mitarbeiter_innen sind erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr. Die Stadtverwaltung kann keine Beratung zu den Anträgen leisten.
Mit dem Rechner der Plattform Brennstoffhilfe kann man berechnen, wie hoch der Hilfsbetrag ausfällt.