Förderprogramm Lastenräder und Fahrradanhänger
Lastenräder gewinnen im urbanen Verkehr zunehmend als nachhaltige Mobilitätsform an Gewicht. Sie sind besonders in Städten bei jungen Familien mit Kindern oder innovativen Handwerksbetrieben geschätzt. Während es auf Bundes- bzw. Landesebene für Unternehmen, Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts schon Förderprogramme für Lastenräder gibt, werden für Privatpersonen keine staatlichen Förderprogramme angeboten. Diese Lücke hat das städtische Förderprogramm für Lastenräder und Fahrradanhänger durch die Universitätsstadt Tübingen geschlossen. Im Zeitraum vom April 2019 bis Dezember 2022 konnten so für Privatpersonen fast 110 Lastenräder und 10 Fahrradanhänger gefördert werden.
Im Februar 2023 startete die vierte Auflage des Förderprogramms. Neu ist, dass die seit 2021 bestehende soziale Komponente erhöht worden ist. Inhaber_innen einer KreisBonusCard sowie einer KreisBonusCard extra profitieren dadurch von einer noch höheren Förderung als in den Jahren 2021/2022. Seit 2021 werden auch Kinder- und Transportanhänger gefördert. Hier gibt es auch eine soziale Komponente für KreisBonusCard und KreisBonusCard extra Inhaber_innen. Antragsberechtigt sind jeweils nur Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tübingen. Die Fördersumme sowie die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Hinweis: Anträge können ab sofort gestellt werden.
Formulare und Merkblätter:
- Förderantrag 1 Lastenradförderung (einstufiges Verfahren)
- Förderantrag 2 Lastenradförderung KBC (zweistufiges Verfahren)
- Auszahlungsantrag Lastenradförderung
- Förderrichtlinien Lastenrad- und Fahrradanhängerförderung
Sonstiges:
Kombination mit dem Förderprogramm E-Mobilität der Stadtwerke Tübingen (swt)
Wer Kund_in der swt ist, kann das städtische Förderprogramm für Lastenräder und Fahrradanhänger mit dem Förderprogramm der Stadtwerke Tübingen kombinieren. So kann zusätzlich zu den maximal 1.500 Euro für den Kauf des Lastenrades eine Prämie von 100 Euro ausgezahlt werden. Weitere Informationen: www.swtue.de
E-Lastenrad-Förderprogramme für Unternehmen und Vereine
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördern Unternehmen, Vereine, Kommunen und Stadtwerke beim Kauf von neuen E-Lastenrädern mit einem Betrag von maximal 2.500 Euro. Die Anträge und die Förderrichtlinien gibt es online.
Weitere Informationen
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Landesverkehrsministerium
- Landesbank Baden-Württemberg