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Förderprogramm Photovoltaik und Batteriespeicher

Die Sonne schickt in einer Stunde etwa so viel Energie zur Erde, wie die gesamte Menschheit in einem Jahr verbraucht. Mit Photovoltaikanlagen lässt sich die Kraft der Sonne wirkungsvoll nutzen. Sie produzieren Strom – direkt vor Ort und ohne Schadstoffausstoß und CO2-Emissionen. Batteriespeicher erhöhen den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms und steigern so die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage.

Die Zahl der blauen Dächer wächst in Tübingen ständig. Im Januar 2022 waren im Stadtgebiet bereits 1.487 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von über 22.322 kW installiert. Ob ein Dach sich für Photovoltaik eignet, kann man auf der Internetseite der LUBW abschätzen lassen.

Hinweis: Die nachfolgenden Förderrichtlinien beziehen sich auf das Jahr 2023.

Lesen Sie bitte die Hinweise der unterschiedlichen Programmabschnitte. Bei einigen Abschnitten ist der Antrag nach Umsetzung der Maßnahme (einstufiges Verfahren) und bei einigen Abschnitten vor Beauftragung der Maßnahme (zweistufiges Verfahren) zu stellen.

Zu beachten: Die Anträge können erst nach Freigabe des Haushaltsplanes durch das Regierungspräsidium Tübingen ausbezahlt werden (voraussichtlich Mitte 2023).

Ablauf:

Ablauf einstufiges Verfahren:

  • Die Maßnahme wird vollständig umgesetzt
  • Förderantrag 1 wird gestellt
  • Prüfung, Benachrichtigung (Förderbescheid) und Auszahlung der Fördergelder 

Ablauf zweistufiges Verfahren:

  • Förderantrag 2 wird gestellt (vor Beauftragung der Maßnahme)
  • nach positiver Rückmeldung (Zuwendungsbescheid) kann beauftragt und installiert werden.
  • nach der Installation wird der Auszahlungsantrag gestellt
  • Prüfung und Auszahlung der Fördergelder

Formulare und Merkblätter:

Zuständig: