So funktioniert das einheitliche Anmeldeverfahren
Die Anmeldung für alle Kinderbetreuungsplätze in Tübingen erfolgt über die zentrale Anmeldestelle Kinderbetreuung (ZAK). Pro Kind können bis zu drei Betreuungswünsche (einschließlich der Kindertagespflege) genannt werden. Zur Auswahl stehen je nach Einrichtung das Grundangebot mit bis zu 35 Betreuungsstunden pro Woche und die erweiterten Angebote.
Anmeldeschluss und Eingangsbestätigung
Anmeldeschluss ist sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin. Sobald die Daten überprüft wurden und das Kind in die Warteliste aufgenommen wurde, erhalten die Eltern eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum weiteren Ablauf.
Vergabe der Plätze
Die ausgewählten Einrichtungen bzw. der Tageselternverein prüfen, ob sie das Kind aufnehmen können. Die Plätze in den städtischen Kinderhäusern vergibt die ZAK zentral, freie Träger vergeben ihre Plätze weiterhin selbst. Die Plätze werden, wenn möglich, wohnortnah vergeben. Geschwister werden, wenn möglich, in derselben Einrichtung aufgenommen.
Wann bekommt man Bescheid?
Spätestens vier Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin informieren die Träger der angefragten Einrichtungen die Familie, ob das Kind aufgenommen werden kann. Voraussetzung ist, dass es rechtzeitig sechs Monate zuvor angemeldet wurde. Anschließend hat die Familie zwei Wochen Zeit, um die Entscheidung zu treffen und den Einrichtungen zu- oder abzusagen.
Leer ausgegangen?
Wenn kein Platz bei den gewünschten Einrichtungen frei ist, können sich die Eltern an die ZAK wenden. Diese sucht nach einem alternativen Platz.