Ehemalige deutsche Staatsangehörige
Deutsche können ihre Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie ohne Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde eine andere Staatsangehörigkeit annehmen. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Voraussetzung:
Die Niederlassungserlaubnis wird erteilt, wenn Sie sich bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit mindestens fünf Jahre als Deutscher im Bundesgebiet ausgehalten haben.
Eine Aufenthaltserlaubnis wird erteilt, wenn sie sich mindestens ein Jahr als Deutscher im Bundesgebiet aufgehalten haben. Hält sich ein ehemaliger Deutscher im Ausland auf, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind.
Unterlagen:
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
Formulare und Merkblätter:
- Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in der Ausländerbehörde
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
Frist:
Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Kosten:
- Für die Niederlassungserlaubnis: 113 Euro
- Für die Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: 100 Euro
Rechtsgrundlage:
§ 38 Aufenthaltsgesetz