Ausstellung eines Reisepasses für das Kind
Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht:
- Kinderreisepass oder Kinderausweis
Insbesondere bei Reisen in die Staaten der Europäischen Union genügt für deutsche Kinder in der Regel ein Kinderreisepass oder Kinderausweis. Kinderausweise werden seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt oder verlängert. Der Kinderreisepass kann nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt werden. - Reisepass
Grundsätzlich kann jeder Deutsche ab der Geburt einen eigenen Reisepass bekommen. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr müssen die sorgeberechtigten Eltern oder ein sorgeberechtigter Elternteil mit Einverständnis des anderen sorgeberechtigten Elternteils den Antrag stellen. Für Personen unter 24 Jahren ist der Reisepass sechs Jahre gültig.
Achtung: Für manche Reiseziele (beispielsweise Südostasien, USA für visafreie Einreise) ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Nähere Informationen, welche Anforderungen die verschiedenen Länder an die Reisedokumente stellen, finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes in der Rubrik "Reise- und Sicherheitshinweise".
Ablauf:
Um für Ihr Kind einen Reisepass ausstellen zu lassen, müssen Sie persönlich einen Antrag stellen. Unabhängig vom Alter muss ein Kind für die Beantragung des Reisepasses bei der Antragstellung persönlich erscheinen, damit die Identität geprüft werden kann.
Ab der Vollendung des sechsten Lebensjahres werden dem Kind Fingerabdrücke seines linken und rechten Zeigefingers abgenommen. Diese Abdrücke werden dann gemeinsam mit dem Lichtbild auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Wenn das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung das zehnte Lebensjahr vollendet hat, muss der Antrag vom Kind unterschrieben werden.
Auskunftsservice
Sie möchten wissen, ob Ihr Reisepass oder Ausweis schon fertig ist? Bei der Datenzentrale Baden-Württemberg können Sie den Bearbeitungsstatus Ihres Ausweises online abfragen. Sie müssen nur die Seriennummer und Ihr Geburtsdatum eingeben. Die Seriennummer finden Sie auf dem Schreiben, dass Sie bei der Beantragung Ihres Ausweises bekommen haben. Voraussetzung für die Online-Abfrage: Mindestverschlüsselungsstärke von 128 Bit (SSL-Verschlüsselung), um eine sichere Übertragung der Antragsdaten zu gewährleisten.
Bearbeitungsstatus des Ausweisdokumentes online
Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Der Bevollmächtigte muss die Vollmacht und seinen eigenen Ausweis/Reisepass bei der Abholung vorlegen.
Weitere Informationen zu Pässen und Ausweisen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern
Unterlagen:
- Aktuelle Geburtsurkunde
- In Zweifelsfällen ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass der vorsprechenden Sorgeberechtigten
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm. Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Informationen zu den Lichtbildern gibt auch die Bundesdruckerei
Sollten nicht beide Sorgeberechtigten den Antrag stellen zusätzlich:
- Schriftliche, formlose Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
- Personalausweis oder Reisepass des anderen Sorgeberechtigten
Bei alleine Sorgeberechtigten zusätzlich:
- Sorgerechtserklärung oder wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht; die Vorlage einer Sorgerechtsbescheinigung kann verlangt werden
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben) oder des Notariats (wenn ein Elternteil im Ausland lebt)
Bei Vormundschaft zusätzlich:
- Urkunde über die Bestellung zum Vormund
Formulare und Merkblätter:
Kosten:
37,50 Euro
Rechtsgrundlage:
- § 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)
- § 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
- § 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
Zuständig:
- Bürgerbüro Stadtmitte Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Lustnau Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Derendingen Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung
sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.