Widerspruch gegen die Weitergabe persönlicher Daten aus dem Melderegister
Meldung vom 04.07.2023
Meldebehörden können persönliche Daten aus dem Melderegister wie Anschrift und Geburtsdatum in bestimmten Fällen weitergeben: an Parteien und Wählergruppen, an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk, an Adressbuchverlage, an Religionsgemeinschaften und an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.
Wer nicht möchte, dass seine Daten weitergegeben werden, kann der Veröffentlichung und Nutzung der Daten jederzeit widersprechen. Dafür ist eine schriftliche oder persönliche Erklärung notwendig. Zuständig für die Eintragung der Widersprüche sind das Bürgerbüro Stadtmitte, die Bürgerbüros Derendingen und Lustnau sowie die Verwaltungsstellen in den Stadtteilen.
Weitere Informationen
www.tuebingen.de/verwaltung/verfahren/widerspruch_melderegisterdaten