Brandverhütungsschau
Die Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Gefahrenabwehr. Sie muss  bei allen baulichen Anlagen durchgeführt werden, die wegen ihrer  Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder  bei denen ein großer Personenkreis von einem Brand betroffen sein  könnte. Zu diesen Gebäuden gehören Krankenhäuser, Altenheime und Schulen.
 
Formulare und Merkblätter:
Zuständig:
Ihre Ansprechpersonen:
		Cathrin Stiller		
				
			Telefon
			07071 204-2269		
		
                    
                E-Mail
                cathrin.stiller tuebingen.de
tuebingen.de            
        
				 tuebingen.de
tuebingen.de            
			Zuständigkeit:
			Bezirk Nord		
			
		Chris Kaltschmidt		
				
			Telefon
			07071 204-2463		
		
                    
                E-Mail
                chris.kaltschmidt tuebingen.de
tuebingen.de            
        
				 tuebingen.de
tuebingen.de            
			Zuständigkeit:
			Bezirk Nord		
			
		Christof Stechemesser		
				
			Telefon
			07071 204-2363		
		
                    
                E-Mail
                christof.stechemesser tuebingen.de
tuebingen.de            
        
				 tuebingen.de
tuebingen.de            
			Zuständigkeit:
			Bezirk Süd		
			