Ortschaftsratssitzung vom 8. Juli 2020
Neubaugebiet Weiher/Strütle
Der Ortschaftsrat fasste nach umfangreichen Vorarbeiten folgenden Grundsatzbeschluss zum Neubaugebiet Weiher/Strütle:
- Der städtebauliche Entwurf des 1. Preises des städtebaulichen Wettbewerbs soll der Planung des Baugebiet „Strütle/Weiher“ zugrunde gelegt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf auf Basis der in Pkt. 2.2 formulierten Ziele und Prüfaufträge weiter zu entwickeln. Hierzu wird sie Aufträge zur städtebaulichen Planung, zur Erschließungs- und Entwässerungsplanung sowie weitere gutachterliche Leistungen an Planungsbüros vergeben.
Im Anhang werden die wichtigsten Bereiche dargestellt, die nun von der Verwaltung weiterentwickelt werden und dann wieder vorgelegt werden.
Energie- und Wärmeversorgung
Ziele:
- eine Wärmeversorgung möglichst ohne fossile Brennstoffe
- langfristig sicher und wirtschaftlich tragfähig für Nutzer und Betreiber
Betreiber sind die SWT. Zwei Varianten für das Nahwärmenetz werden untersucht:
- Tiefengeothermie und PVT-Module als Wärmequelle mit Wärmepumpe und BHKW
- Solarthermie und Holzhackschnitzelanlage
Vorteile von Variante 1:
- Kein Wasserschutzgebiet und geeignete Bodenverhältnisse
- Begrenzung der Bohrtiefe erst bei 227 m
- Nicht an Jahreszeiten gebunden
- Effiziente Nutzung möglich – ein hoher Anteil an lokal erzeugter Energie
Für alle Bewohner ist vorgesehen:
- Anschluss an das Nahwärmenetz
- Verpflichtung zum Energieeffizienzhaus KfW40 und die Herstellung einer Photovoltaikanlage
Realisierung
Gemeinsames Ziel von Ortschaft und Verwaltung ist es, das Gebiet in einem Zuge zu entwickeln:
- Die Erschließung muss in einem Abschnitt hergestellt werden (Funktion und Wirtschaftlichkeit).
- Die Baufelder sind frühzeitig bebaubar.
- Die Energieversorgung und die Parkierung lassen sich nur effizient und wirtschaftlich gesamtheitlich umsetzen.
- Sehr hohe Nachfrage nach bezahlbaren Wohnraum von Senioren, Familien und jungen Menschen
Entwicklungsgeschwindigkeit soll sich auch an der Belastbarkeit der sozialen Infrastruktur richten – Ausarbeitung einer konkreten Bedarfsermittlung erfolgt in den kommenden Monaten! Aktuelle Bedarfsannahme:
- Kita im Plangebiet mit 2 Gruppen unter 3 Jahre und 2 Gruppen über 3 Jahre
- Grundschule im Bestand ist baulich hergestellt für zwei Züge
Weiteres Vorgehen
Vermarktung der Grundstücke:
- Grundstücke für Gewerbe sollen nach Bedarf und über die kommenden Jahre verkauft werden.
- Ca. 75 % der Grundstücke für die gemischte Nutzung und das Wohnen sollen gleich zu Beginn vermarktet werden.
- Einzelne Grundstücke (ca. 25%) in westlichen und südlichen Randbereichen des Gebiets sollen zurückbehalten werden.
- Verkauf der Bauflächen voraussichtlich ab Frühjahr 2022
Bebauungsplanverfahren – Nach dem Grundsatzbeschluss zum Städtebaulichen Entwurf folgen:
- die Überarbeitung des Städtebaulichen Entwurfs bis Beginn 2021
- die Erarbeitung des Bebauungsplanverfahrens und die Durchführung der Beteiligungsverfahren