Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse im Sozial-, Jugend- und Gesundheitsbereich
Die Universitätsstadt Tübingen unterstützt gemäß den Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse im Sozial-, Jugend- und Gesundheitsbereich Projekte zur Hilfe bei der Alltagsbewältigung, Hilfe zur Prävention, ambulante Hilfen sowie Maßnahmen und Unterstützungsstrukturen für bürgerschaftliches Engagement.
Gefördert werden Vereine und Einrichtungen, die schwerpunktmäßig im Stadtgebiet tätig sind. Schwerpunkt sind Einrichtungen und Projekte im Rahmen von Freiwilligkeitsleistungen. Gesetzliche Leistungen muss grundsätzlich der Sozial- beziehungsweise Jugendhilfeträger erbringen.
Formulare und Merkblätter:
- Förderrichtlinien für Projekte im Fachbereich Soziales
- Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse an soziale Vereine und freie Träger