Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen Sie insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse, beispielsweise für
- Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
- Ausstellung einer Reisegewerbekarte
- Genehmigung der gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen
- Erlaubnis zur Durchführung gewerblicher Transporte mit Fahrzeugen
- Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes
- Erteilung öffentlicher Aufträge und vieles mehr
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie dann, wenn keine offenen Forderungen mehr gegen Sie bestehen.
Voraussetzung:
Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt auf schriftlichen formlosen Antrag innerhalb von ein bis zwei Tagen. Benötigt wird dabei zwingend der Grund für die benötigte Unbedenklichkeitsbescheinigung beispielsweise Verlängerung der Taxikonzession.
Kosten:
15 Euro
Rechtsgrundlage:
§ 4 Verwaltungsgebührensatzung i.V.m. lfd. Nr. 6 des Gebührenverzeichnisses