Hinweis: Dies ist eine archivierte Kopie der Seite www.tuebingen.de/stadtmuseum/23103/23757.html mit Stand vom 09.08.2023. Der Inhalt ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Zur Startseite des Webarchivs

Tübingen Universitätsstadt

Stadtmuseum Tübingen

  • Ausstellungen
  • Ihr Besuch
  • Veranstaltungskalender
  • Führungen
  • Digitale Rallyes: Actionbounds
  • Erkundungstouren durch Tübingen
  • Kinder und Jugendliche
  • Über das Museum
  • Provenienzforschung
  • Museumsvilla und -garten
  • Museumsshop
  • Presse
    • Bildmaterial
    • Pressearchiv
    • Pressekontakt
  • Kontakt
Alte Fotoapparate Bild: Christoph Jäckle

Objekt des Monats im Stadtmuseum: Alkohol-Hinweistafel des französischen Militärs

Pressemitteilung vom 04.10.2018

Jeden Monat zeigt das Stadtmuseum in seiner Außenvitrine am Eingang einen oder mehrere besondere Gegenstände aus seiner Sammlung. Im Oktober 2018 ist eine Tafel mit „Vorbeugungsmassnahmen gegenüber des Alkoholismus“ zu sehen, die in einer Halle der ehemaligen Hindenburgkaserne hing. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs hatte die Kaserne bis 1991 unter der Verwaltung des französischen Militärs gestanden. Nach dem Abzug der Franzosen bewahrte ein Anwohner die Tafel auf und schenkte sie im Zuge der aktuellen Sonderausstellung „Am Rand wird’s interessant – Anders wohnen im Tübinger Süden“ dem Stadtmuseum.

Der Alltag in der Kaserne war streng durchorganisiert. Auch für den Umgang mit alkoholischen Getränken gab es Vorschriften. Die Hinweistafel enthält neben einer medizinischen Definition der Alkoholkrankheit auch eine Einteilung in leichtere „alkoholisierte“ Getränke (Bier, Most, Wein) und stärkere „alkoholische“ Getränke (Aperitifs, Liköre, Branntweine). Erstere waren zum maßvollen Konsum freigegeben.

Allerdings war Alkoholkonsum während der Arbeitszeit prinzipiell nicht erlaubt. Zudem untersagte die Tafel es den Militärangehörigen, „alkoholische Getränke einzuführen, die dem Personal zum Verbrauch dienen“. Auch die Weitergabe und der Verkauf von Alkoholika sowie bereits die „Anregung zum Verbrauch von alkoholischen Getränken“ waren ausdrücklich untersagt. Diese Warnung richtete sich insbesondere an Armeeangestellte in leitenden Funktionen. Die Hinweise sind zweisprachig auf Französisch und Deutsch verfasst.

Die französischen Soldaten wussten die Regeln allerdings durchaus zu umgehen: Zeitzeugen berichteten dem Stadtmuseum, wie sie als Kinder von den Soldaten durch den Kasernenzaun Kleingeld erhielten, damit sie ihnen Bier und andere alkoholische Getränke besorgten. Nur vom Vorgesetzten durfte man sich dabei nicht erwischen lassen.

www.tuebingen.de/stadtmuseum


Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
Seitenanfang