KreisBonusCard extra
Die „KBC extra“ können alle Tübingerinnen und Tübinger beantragen, die keine Sozialleistungen bekommen, weil das Einkommen dafür zu hoch ist, aber nur knapp über der Grenze zum Sozialleistungsbezug liegt. Dies war bisher nur für Familien mit Kindern und für ältere Menschen möglich. Die Ausweitung hatten alle Gemeinderatsfraktionen beantragt.
Für die KBC extra dürfen die Einkünfte bis zu 20 Prozent über dem Regelsatz für das Bürgergeld liegen, besondere Belastungen und Ausgaben werden dabei berücksichtigt. Wer eine KBC extra hat, kann genau dieselben Ermäßigungen für Nahverkehr, Kultur, Freizeit und Einkauf in Anspruch nehmen wie Inhaber_innen der allgemeinen KreisBonusCard. Ausgenommen sind Studierende, da es für sie bereits umfangreiche Rabatte gibt.
Anträge für die KBC extra sind unter anderem bei den folgenden Stellen möglich: Sozialberatung beim Diakonischen Werk und der Caritas, Stadtteilbüros Waldhäuser-Ost und Weststadt, Stadtteiltreffs Brückenhaus und NaSe, Beratungsstelle für ältere Menschen, Begegnungsstätte Hirsch, Tübinger Arbeitslosentreff, Aidshilfe, Asylzentrum, Fachabteilung Hilfen für Geflüchtete und beim Sozialforum. Familien können die KBC extra wie bisher auch beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter, bei pro familia und beim Jugend- und Familienberatungszentrum beantragen. Mitzubringen sind Unterlagen zu den Einkünften, zur Miethöhe und weiteren besonderen Belastungen und Ausgaben.
Wer bereits Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen bezieht, kann die KreisBonusCard nach wie vor direkt beim Landkreis Tübingen beantragen. Diese wird dann ohne weitere Einkommensprüfung ausgestellt, der Sozialleistungsbezug reicht als Nachweis aus.
Kosten:
Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Zuständig:
Für die Ausstellung ist das Landratsamt Tübingen zuständig:
Landratsamt Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72070 Tübingen
Telefon 07071 207-0
Die Karte ist jeweils ein Jahr lang gültig.