Bewohnerparkausweise für 2014 kommen
Pressemitteilung vom 19.12.2013
Die Bewohnerparkausweise für das Jahr 2014 werden in den nächsten Tagen mit der Post versandt. Mit dem Dokument ist das Parken in dem Parkgebiet möglich, in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Alle Tübingerinnen und Tübinger, die bereits 2013 einen solchen Ausweis hatten, bekommen diesen automatisch zugesendet, außer sie haben ihn ausdrücklich abbestellt. Wer bis zum 10. Januar 2014 keinen neuen Ausweis im Briefkasten findet, sollte sich beim Bürgerbüro Stadtmitte der Stadtverwaltung Tübingen melden.
Falls die Angaben auf dem neuen Bewohnerparkausweis nicht mehr aktuell sind, muss das Bürgerbüro Stadtmitte informiert werden. Übergangsweise kann bis Ende Januar 2014 auch der Bewohnerparkausweis von 2013 in den Fahrzeugen ausgelegt werden.
Wer einen Bewohnerparkausweis zugestellt bekommt und ihn 2014 nicht benötigt, kann ihn bis zum 31. Januar 2014 kostenlos beim Bürgerbüro Stadtmitte zurückgeben. Bei Rückgabe nach dem 31. Januar, erfolgt keine Gebührenrückerstattung, das heißt es wird trotzdem die Jahresgebühr in Höhe von 30 Euro fällig.
Weitere Informationen: www.tuebingen.de/bewohnerparkausweis