Neue Verkehrsregeln seit dem 1. April
Pressemitteilung vom 03.04.2013
Eine neue Rechtslage führt in Tübingen zu Neuerungen bei Kontrollen und Bußgeldern. Wichtigste Veränderung: Künftig wird kontrolliert, ob Fahrzeuge, die in der Umweltzone parken, eine vorschriftsmäßige grüne Plakette haben. Bislang hatte die Stadtverwaltung auf solche Kontrollen verzichtet, weil nicht der Halter, sondern der Fahrer ermittelt werden musste. Bei parkenden Fahrzeugen ist dies praktisch nicht möglich. Da auch die Polizei kaum Kontrollen des fließenden Verkehrs vorgenommen hat, war die Umweltzone bislang in Tübingen nur eine Art freiwillige Selbstverpflichtung. Dies hat bei Umweltverbänden in der Vergangenheit zu Kritik geführt. Die Deutsche Umwelthilfe hat Tübingen deshalb regelmäßig schlechte Noten erteilt.
„Die Kritik der Umweltverbände an fehlenden Kontrollen der Umweltzone und die drohenden Strafgelder der EU-Kommission wegen zu hoher Luftschadstoffwerte an Tübinger Straßen lassen uns keine Wahl: Nachdem es jetzt praktisch möglich ist, die Plaketten zu kontrollieren, werden wir das auch tun“, erläutert Oberbürgermeister Boris Palmer. Die grüne Plakette ist bereits seit dem 1. Januar 2013 in Tübingen Pflicht. Jetzt kann dieses Gebot auch wirksam kontrolliert werden. Ein Verstoß gegen die Plakettenpflicht wird deshalb ab sofort mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Im November 2012 hatte das Regierungspräsidium Tempo 30 rund um den Alten Botanischen Garten angeordnet. Wie die Umweltzone selber dient auch diese Maßnahme der Luftreinhaltung. „85 Prozent der Autofahrer halten sich an das Tempolimit – das ist sehr positiv“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. „Die meisten von ihnen ärgern sich allerdings, wenn sie mit deutlich höherer Geschwindigkeit überholt werden“. Nach rund viermonatiger Eingewöhnungszeit beginnt die Universitätsstadt deshalb in den nächsten Tagen mit Geschwindigkeitskontrollen. „Auf Dauer wäre ganz ohne Kontrollen der Ehrliche der Dumme. Nach gut vier Monaten Übergangszeit sind maßvolle Kontrollen nun angemessen“, kommentiert Palmer.
Im bundesweiten Bußgeldkatalog gibt es noch weitere Änderungen, auf die sich auch die Tübinger Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer einstellen müssen:
- Das Parken ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe wird ab dem 1. April 2013 teurer und kostet zehn statt bisher fünf Euro. Bisher nahmen manche Autofahrer das Risiko eines Verwarnungsgeldes in Kauf, da dies oft günstiger erschien als die zu zahlende Parkgebühr. Diese Vorgehensweise lohnt sich künftig nicht mehr. Das Verwarnungsgeld für das Überschreiten der erlaubten Parkzeit bis zu 30 Minuten wird ebenfalls von fünf auf zehn Euro erhöht. Und wer auf Rad- oder Gehwegen oder auf Fahrradschutzstreifen parkt, wird mit mindestens 20 Euro zur Kasse gebeten.
- Auch für Radfahrende gelten neue Bußgeld-Sätze: Wer nicht auf dem Radweg fährt, riskiert 20 Euro (früher 15). Gleiches gilt für das Fahren ohne Licht. Wer in der Fußgängerzone auf dem Fahrrad erwischt wird, muss mit 15 statt bislang 10 Euro rechnen. Auch diese Neuerung begrüßt der Oberbürgermeister: „Radfahren ohne Licht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine massive Gefährdung anderer. Die Zahl der Dunkelradler hat ein Ausmaß erreicht, das ich erschreckend finde. Es ist gut, dass der Bundesverkehrsminister auch hier ein Zeichen setzt.“
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen