Regelförderung für Musikvereine
Die Universitätsstadt Tübingen fördert Maßnahmen oder Leistungen, die in besonderem Maße zur Erhaltung und Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten der Stadt beitragen. Die Förderbereiche und -schwerpunkte sind in den Förderrichtlinien beschrieben. Diese sollen Transparenz und somit Demokratie und Chancengleichheit in der städtischen Kulturförderung ermöglichen. Grundlage dieser Richtlinien sind die Eckpunkte der Tübinger Kulturkonzeption und deren Handlungsfelder und Ziele.
Die Förderung für Musikvereine muss jährlich beantragt werden. Die Antragsfrist ist jeweils der 28. Februar des Vorjahres:
- für das Förderjahr 2024: Abgabe bis spätestens 28. Februar 2023
- für das Förderjahr 2025: Abgabe bis spätestens 28. Februar 2024
- etc.
Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Förderung von Musikvereinen.
Ablauf:
Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag das untenstehende Formular. Füllen Sie das Formular digital aus und reichen Sie es unterschrieben zusammen mit den im Merkblatt aufgeführten erforderlichen Unterlagen ein.
Allgemeiner Hinweis: Die Regelzuschüsse des Fachbereichs Kunst und Kultur der Universitätsstadt Tübingen werden auf Grundlage der Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse im Bereich Kunst und Kultur vergeben. Die Förderrichtlinien, die Sie aktuell unter www.tuebingen.de/kulturfoerderung abrufen können, sind hinsichtlich der Neuregelung der Förderung von Musikvereinen noch nicht aktualisiert. Bis auf Weiteres gelten für Musikvereine die in diesem Merkblatt beschriebenen Verfahren. Alle anderen in den Förderrichtlinien beschriebenen Verfahren (zum Beispiel zur Projektförderung) bleiben unverändert.
Formulare und Merkblätter:
- Regelförderung für Musikvereine, Antrag
- Regelförderung für Musikvereine, Merkblatt
- Regelförderung für Musikvereine, Wirtschaftsplan