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Einbürgerung

Ausländer, die wirtschaftlich und sozial integriert in Deutschland leben, haben die Möglichkeit sich ab dem vollendeten 16. Lebensjahr einbürgern zu lassen. Durch die deutsche Staatsangehörigkeit werden Bürgerrechte, das aktive und passive Wahlrecht, das Recht auf freie Berufswahl und der Schutz vor Auslieferung und Ausweisung erworben. Außerdem können Ehegatten von Deutschen eingebürgert werden, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht.

In Tübingen ist das Landratsamt für die Einbürgerung zuständig.

Zuständig:

Landratsamt Tübingen