Förderprogramm Sanierungsprämie
Expertinnen und Experten schätzen, dass in den kommenden Jahrzehnten über die Hälfte aller Wohngebäude saniert werden müssen. Da heißt es, die Sanierung richtig zu planen. Die Universitätsstadt Tübingen unterstützt Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer:
Wer eine qualifizierte Beratung in Anspruch nimmt und anschließend eine konkrete Maßnahme aus einem Sanierungsfahrplan aus der Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) oder dem Beratungsprotokoll der „Energiekarawane“ umsetzt, erhält eine Sanierungsprämie von 500 Euro. Wer eine Maßnahme aus dem Energiebericht einer Beratung durch die Verbraucherzentrale umsetzt, erhält 250 Euro.
Ab August 2023 werden installierte Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäuser von 1000 Euro bis zu 4000 Euro bezuschusst. Voraussetzung ist ein vorhandener BAFA-Sanierungsfahrplan in dem die Maßnahme empfohlen wurde, die erfolgreiche Installation der Anlage in den letzten zwölf Monaten und die Förderung über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG). Die Sanierungsprämie kann nur für Häuser und Wohnungen in Tübingen beantragt werden.
Ablauf:
- Sanierungs- oder Energieberatung in Anspruch nehmen
- Eine in der Beratung empfohlene Sanierungsmaßnahme umsetzen
- Auszahlungsantrag zusammen mit den notwendigen Nachweisen einreichen
- Auszahlung der Fördergelder
Formulare und Merkblätter:
Sonstiges:
Weitere Informationen zu attraktiven Förderprogrammen des Bundes wie zum Beispiel der BAFA-Energieberatung für Wohngebäude und KfW-Förderungen sind unter Gebäudesanierung zu finden.