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Jubiläumsgabe für kulturelle Vereine

Die Universitätsstadt Tübingen fördert Maßnahmen oder Leistungen, die in besonderem Maße zur Erhaltung und Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten der Stadt beitragen. Die Förderbereiche und -schwerpunkte sind in den Förderrichtlinien beschrieben. Diese sollen Transparenz und somit Demokratie und Chancengleichheit in der städtischen Kulturförderung ermöglichen. Grundlage dieser Richtlinien sind die Eckpunkte der Tübinger Kulturkonzeption und deren Handlungsfelder und Ziele.

Kulturelle Vereine können zu Vereinsjubiläen eine Jubiläumsgabe erhalten, wenn die Anzahl der Jahre durch 25 teilbar ist. Gerechnet wird die Anzahl der Jahre mal fünf Euro, also erhält der Verein beispielsweise zum 25-jährigen Jubiläum 125 Euro, zum 50-jährigen 250 Euro. Auf Wunsch kann die Übergabe durch den Oberbürgermeister oder durch eine Vertretung bei einer offiziellen Feierstunde erfolgen.

Um die Jubiläumsgabe zu erhalten, füllen Sie den Antrag am Computer aus und schicken diesen unterschrieben per Post an die Stadtverwaltung.

Formulare und Merkblätter:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Nadine Wagner
Telefon 07071 204-1541
E-Mail nadine.wagner@tuebingen.de