Wie barrierefrei ist die BürgerApp?
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit für die BürgerApp (App und Internetseite)
Gültigkeit und Reichweite dieser Erklärung
Die Universitätsstadt Tübingen ist bemüht, die BürgerApp für iOS und Android sowie die Internetseite https://tuebingen.abstimmungs.app/ (künftig: BürgerApp) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und das Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Alle weiteren Internetseiten der Universitätsstadt Tübingen sowie Seiten, die eventuell mit der BürgerApp verlinkt sind bzw. auf die BürgerApp verweisen, sind eigenverantwortlich im Sinne derer Betreiber und werden von dieser Erklärung nicht abgedeckt oder erfasst.
Barrierefreiheit der BürgerApp
Im Dezember 2021 fand ein Workshop mit der Hochschule für Medien Stuttgart (HdM) zur Barrierefreiheit der BürgerApp statt. Grundlage war eine kursorische Prüfung der App durch die HdM. Im Workshop wurden Schwachpunkte erkannt, deren Beseitigung bereits umgesetzt wurde oder sich derzeit in Umsetzung befindet.
Dies soll jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die BürgerApp einen Aktivitäten-, Nachhol- und Verbesserungsbedarf in Bezug auf eine umfassende Barrierefreiheit aufweist. Diese Optimierung ist ein fortlaufender Prozess.
Teil des Prozesses ist die Erarbeitung einer detaillierteren Erklärung zur Barrierefreiheit inklusive einer Aufstellung der zum Zeitpunkt der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit noch nicht barrierefreien Inhalte der BürgerApp.
Feedback und Kontakt
Sollten Sie Anregungen haben, Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der BürgerApp aufgefallen sein oder Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Universitätsstadt Tübingen
Fachbereich Kommunales
Am Markt 1
Telefon 07071 204-1700
E-Mail buergerapptuebingen.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.
Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon 030 18 527-2805
Fax 030 18 527-2901
E-Mail infoschlichtungsstelle-bgg.de
Internet www.schlichtungsstelle-bgg.de
Stand: Mai 2022