Förderung von Projekten zur verbesserten Inklusion
Die Projektförderung gemäß den Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse im Sozial-, Jugend- und Gesundheitsbereich unterstützt Projekte, die zur verbesserten Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Tübingen beitragen. Vereine, Einrichtungen und Initiativen können einmalige Zuschüsse zur Anschubfinanzierung, für Einzelprojekte oder besondere Maßnahmen erhalten.
Notwendig ist ein formloser Antrag mit einer Projektbeschreibung und einem Finanzierungsplan. Anträge für das laufende Jahr sind – abweichend von den Förderrichtlinien – bis spätestens 31. März zu stellen. Später eingehende Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn noch Fördermittel vorhanden sind.