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Projektzuschuss Städtepartnerschaften

Die Universitätsstadt Tübingen fördert Maßnahmen oder Leistungen, die in besonderem Maße zur Erhaltung und Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten der Stadt beitragen. Die Förderbereiche und -schwerpunkte sind in den Förderrichtlinien beschrieben. Diese sollen Transparenz und somit Demokratie und Chancengleichheit in der städtischen Kulturförderung ermöglichen. Grundlage dieser Richtlinien sind die Eckpunkte der Tübinger Kulturkonzeption und deren Handlungsfelder und Ziele.

Sie planen ein Austauschprojekt mit einer oder mehreren Tübinger Partnerstädten? Sie können hierfür bei der Fachabteilung Kunst, Kultur und internationale Beziehungen einen Antrag auf Förderung stellen. Den Antrag und die nötigen Anlagen finden Sie untenstehend. Bitte lesen Sie sich im Vorfeld das Merkblatt zum Antrag durch. Der Antrag kann am Computer ausgefüllt werden. Er muss anschließend ausgedruckt und unterschrieben per Post an die Stadtverwaltung geschickt werden.

Formulare und Merkblätter:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Stephan Klingebiel
Telefon 07071 204-1386
E-Mail stephan.klingebiel@tuebingen.de
Zuständigkeit: Ann Arbor, Durham, Moshi, Petrosawodsk und Villa El Salvador
Friederike Hoyler
Telefon 07071 204-1385
E-Mail friederike.hoyler@tuebingen.de
Zuständigkeit: Aigle, Aix-en-Provence, Kilchberg, Kingersheim, Monthey und Perugia