Regelförderung für Chöre und Orchester
Die Universitätsstadt Tübingen fördert Maßnahmen oder Leistungen, die in besonderem Maße zur Erhaltung und Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten der Stadt beitragen. Die Förderbereiche und -schwerpunkte sind in den Förderrichtlinien beschrieben. Diese sollen Transparenz und somit Demokratie und Chancengleichheit in der städtischen Kulturförderung ermöglichen. Grundlage dieser Richtlinien sind die Eckpunkte der Tübinger Kulturkonzeption und deren Handlungsfelder und Ziele.
Chöre und Orchester können eine regelmäßige Förderung beantragen, sofern sie ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Tübingen haben und anerkannt gemeinnützig sind. Die Förderung für Chöre und Orchester wird jeweils für einen vierjährigen Förderzeitraum ausgeschrieben.
Die Antragsfrist für den Förderzeitraum 2021 bis 2024 ist bereits abgelaufen. Die Antragsfrist für den Förderzeitraum 2025 bis 2028 endet am 28. Februar 2024. Die Antragsformulare werden rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht.
Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Ablauf:
Allgemeiner Hinweis: Regelzuschüsse des Fachbereichs Kunst und Kultur der Universitätsstadt Tübingen werden auf Grundlage der Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse im Bereich Kunst und Kultur vergeben. Die Förderrichtlinien, die Sie aktuell unter www.tuebingen.de/kulturfoerderung abrufen können, sind hinsichtlich der Neuregelung der Chor- und Orchesterförderung noch nicht aktualisiert. Bis auf Weiteres gelten für Chöre und Orchester die im Merkblatt beschriebenen Verfahren. Alle anderen in den Förderrichtlinien beschriebenen Verfahren (zum Beispiel zur Projektförderung) bleiben unverändert.