Voroptionsvergabe Marienburger Straße
Öffentliche Ausschreibung des Voroptions-Vergabeverfahrens für das zentrale Grundstück im Quartier Marienburger Straße der Universitätsstadt Tübingen
Anlass und Zweck des Verfahrens ist die Vergabe der Voroption für die drei zentralen Gebäude A, B und C samt noch zu bildenden Grundstücken.
Gesucht werden eine Genossenschaft, eine Genossenschaft in Gründung, ein Bauträger, eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft, eine große Baugemeinschaft oder ein anderer Vorhabenträger, die sich mit der Stadt die gemeinsame Weiterentwicklung und Realisierung des Projektes vorstellen können.
Bewerbungen müssen die schraffierten Gebäude A, B und C (s. Rahmenplan) einbeziehen. Eine Bewerbung auf einzelne Gebäude ist nicht möglich. Eine gemeinsame Bewerbung mehrere Akteure auf alle drei Gebäude ist zulässig.
Nach erfolgreicher Voroptionsphase kann die Option in eine verbindliche Grundstücksoption umgewandelt werden.
Bewerbungen können bis einschließlich Freitag, 15. März 2024, per E-Mail an die Referentin des Baubürgermeisters michaela.bubecktuebingen.de oder an die Universitätsstadt Tübingen, Technisches Rathaus, Baudezernat, Michaela Bubeck, Brunnenstr. 3, 72074 Tübingen gesendet werden.
Quartiersplanung
Das neue Quartier Marienburger Straße stellt den Lückenschluss zwischen dem Französischen Viertel und dem Drei-Höfe-Quartier in der Königsberger Straße her. Die städtebaulichen Grundlagen wurden durch mehrere Entscheidungen des Gemeinderats und begleitende Beratungen im Gestaltungsbeirat inzwischen so weit geklärt, dass die Erschließungsplanung und das Bebauungsplanverfahren weiterbearbeitet werden können. Die inhaltlichen Grundlagen wurden ebenfalls bereits durch verschiedene Beschlüsse zu großen Teilen festgelegt. Im Wesentlichen sind dies vier relevante Bausteine:
- Im östlichen Bereich zum Französischen Viertel hin soll – auch aufgrund der Vereinbarungen im Grundstückskaufvertrag mit der BIMA – ein relativ großer Anteil an gefördertem Wohnungsbau entstehen. Von circa 130 bis 140 möglichen Wohnungen sollten circa 100 Wohnungen als geförderter Wohnraum, zum Teil auch im Segment Robustes Wohnen, entstehen.
- Im südlichen Bereich sollen die Stadtwerke Tübingen (SWT) ein Parkhaus erstellen, das die Stellplätze der SWT, des neuen Quartiers und die restlichen Bedarfe aus dem Französischen Viertel abdeckt.
- Im zentralen Bereich, der Bestandteil dieser Ausschreibung ist, soll die Möglichkeit geschaffen werden, ein größeres gemeinwohlorientiertes / genossenschaftliches Projekt zu realisieren, das auch über die eigenen Bedarfe hinaus eine gemeinschaftliche Infrastruktur für das Quartier und die Nachbarschaften erstellen will. Auch hier ist zu Teilen geförderter Wohnungsbau vorgesehen, der in das große Projekt integriert werden soll.
- In den restlichen Bereichen, vor allem im Westen des Quartiers, soll die in Tübingen bewährte kleinteilige Parzellierung zur Grundstücksvergabe an Baugemeinschaften und Genossenschaften stattfinden.
Voroptions- und Optionsvergabe
Anlass und Zweck des Verfahrens ist die Vergabe der Voroption für die drei zentralen Gebäude A, B und C samt noch zu bildenden Grundstücken. Die dargestellten Gebäude ermöglichen eine Brutto-Grundfläche von circa A: 3.400 m², B: 4.800 m², C: 3.500 m².
Gesucht werden eine Genossenschaft, eine Genossenschaft in Gründung, ein Bauträger, eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft, eine große Baugemeinschaft oder ein anderer Vorhabenträger, die sich mit der Stadt die gemeinsame Weiterentwicklung und Realisierung des Projektes vorstellen können.
Ausschlaggebend für die Bewertung der Bewerbungen sind folgende konzeptionelle Fragestellungen:
- Wie kann in diesem zentralen Baustein eine möglichst breite soziale Mischung entstehen?
- Wie kann dieser zentrale Baustein eine gemeinschaftliche soziale und kulturelle Infrastruktur im Quartier befördern und bereitstellen?
- Wie kann die gewünschte funktionale Mischung aus Wohnen und Arbeiten/Gewerbe/Infrastruktur realisiert werden?
- Wie kann im Rahmen der Voroption möglichst schnell eine hohe Realisierungssicherheit erreicht werden?
Aufgrund des einzureichenden Konzeptes entscheidet ein Auswahlgremium über die Vergabe der Voroption. Die zwölf Monate dauernde Option kann im beiderseitigen Einvernehmen um weitere sechs bis zwölf Monate verlängert werden.
Im Rahmen der Voroption sind im wesentlichen folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Erstellung eines tragfähigen Raumprogramms
- Erstellung eines tragfähigen Finanzierungs- und Realisierungskonzepts
- Erstellung eines Konzepts für die Erstellung und Bewirtschaftung einer gemeinschaftlichen sozialen und kulturellen Infrastruktur für das Quartier und darüber hinaus
Begleitend zu der Voroptionsphase werden die Planungen für das Quartier weiter vorangetrieben. Der städtebauliche Entwurf sowie die Erschließungsplanungen sind weitergehend auszuarbeiten und die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch Aufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen. Des Weiteren befinden sich die zu bildenden Grundstücke für die Gebäude A, B und C derzeit noch nicht im Eigentum der Universitätsstadt Tübingen. Den Bewerbenden ist somit bekannt, dass noch einige Planungsschritte und Herausforderungen anstehen und es keine abschließende Sicherheit gibt, dass das Quartier wie geplant umgesetzt wird. Schadensersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.
Weiterführende Informationen und Bewerbungsunterlagen
Folgende weiterführende Informationen und Unterlagen stehen Ihnen zur Verfügung:
- Bewerbungsbogen Voroption
- Beschlussvorlage Gemeinderat
- Handlungsprogramm „Fairer Wohnen in Tübingen“
- Abschlussbericht Konzeption gemeinschaftlicher Infrastruktur (Neustart: solidarisch leben + wohnen)
- Rahmenplan Marienburger Straße Maßstab 1 : 500 und Rahmenplan Marienburger Straße Maßstab 1 : 1000 (nach Vergabe der Voroption werden die Pläne auch als dwg und dxf zur Verfügung gestellt)
Hinweise
Die Gemeinderatsvorlage wurde am 28. September 2023 beschlossen.
Bei dem „Abschlussbericht Konzeption gemeinschaftlicher Infrastruktur“ handelt es sich um eine Voruntersuchung mit ersten konzeptionellen Überlegungen für das Quartier, deren Inhalte von der Stadtverwaltung aber noch nicht bewertet wurden. Diese kann als Grundlage herangezogen, muss aber nicht übernommen werden.