Regelförderung für Filmfestivals
Die Universitätsstadt Tübingen fördert Maßnahmen oder Leistungen, die in besonderem Maße zur Erhaltung und Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten der Stadt beitragen. Die Förderbereiche und -schwerpunkte sind in den Förderrichtlinien beschrieben. Diese sollen Transparenz und somit Demokratie und Chancengleichheit in der städtischen Kulturförderung ermöglichen. Grundlage dieser Richtlinien sind die Eckpunkte der Tübinger Kulturkonzeption und deren Handlungsfelder und Ziele.
Tübinger Filmfestivals können eine regelmäßige Förderung beantragen. Diese Förderung wird jeweils für einen dreijährigen Förderzeitraum ausgeschrieben. Die Antragsfrist für den Förderzeitraum 2025 bis 2027 endet am 15. Mai 2024. Das entsprechende Formular finden Sie unter "Formulare und Merkblätter" unten auf dieser Seite.
Die Regelzuschüsse werden auf Grundlage der Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse im Bereich Kunst und Kultur vergeben. Die Förderrichtlinien sind hinsichtlich der Neuregelung der Förderung der Filmfestivals noch nicht aktualisiert. Bis auf Weiteres gilt das hier beschriebene Verfahren. Alle anderen in den Förderrichtlinien beschriebenen Verfahren (zum Beispiel zur Projektförderung) bleiben unverändert.